Knacki hat geschrieben:Hi,
da ich mit meinem Ford Transit (LKW-Zulassung) vom Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger betroffen bin, habe ich mal beim Strassenverkehrsamt angerufen und gefragt, ob es möglich sei eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Der freundliche Herr am anderen Ende der Leitung erklärte mir, wenn die Nutzlast nicht mehr als 40% des zul.Gesamtgewichts ausmacht, gilt das Fahrzeug in diesem Sinne nicht als LKW und darf auch Sonntags mit Anhänger bewegt werden. Er schickt mir noch extre ne Bescheinigung zu, die ich im Zweifelsfall dann vorlegen kann. Riesen-Problem mit einem Anruf erledigt, geil !!!
Gruß
Knacki ... der auf 3 Achsen nach Schlüchtern reist
Aber aufpassen, als LKW nicht schneller als 80 km/h auf der BAB (bis 7,5t)