Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

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sepp-t
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von sepp-t »

Bambi hat geschrieben:Hallo zusammen,
ist denn mit dieser Definition des Zugfahrzeugs dessen steuerliche (und damit günstigere) Einstufung als LKW nicht hinfällig? Wobei mein alter I-er Caddy auch nur auf 1/3 Zuladung kommt (max.).
Schöne Grüße, Bambi
nee, hier geht es darum, dass die unter 7,5 t LKW, die ja normalerweise Sonntangs fahren dürften, dann nicht fahren dürfen, wenn Sie einen Hänger dran haben...
(weil so könnten Sie ja dann doch auf eine höhere Last kommen..., also vorne 7,49 t und denn noch n ordentl. grenzwertig geladener Hänger...
darum gehts, das soll verhindert werden.)

Und das Problem ist nun, dass die Polizei oft einfach davon ausgeht, dass, wenn in den Papieren LKW steht, dann kein Hänger dran sein darf. :nono:

Das ist aber so nicht ganz korrekt, weil die Definition des LKW aus steuerrechtlicher Sicht (also das was in der Zulassung steht) ist eine andere (umfassendere) Definition, als die ordnungsrechtliche Definition, bei der es um das Sonntagsfahrverbot geht.

Hier wird nämlich das, was aus steuerrechtlicher Sicht als LKW bezeichnet wird, noch unterschieden in LKW mit über 7,5 t, LKW mit weniger Last, (die ja dann fahren dürfen...)
UND sogenannte Zugmaschienen mit Hänger, die steuerrechtlich durchaus als LKW zugelassen sein können, aber weil es ordnungsrechtlich gesehen Zugmaschinen sind, Sonntags dann doch fahren dürfen. (gilt, soweit ich weiß, übrigens nicht für die sogenannten Sattelschlepper)

Und damit keiner nun einfach behaupten kann, sein steuerrechtlicher "LKW" wäre ordnungsrechtlich doch nur eine Zugmaschine, gibt es eben diese Verwaltungsvorschriften, die dann den LKW als Zugmaschine aus Sicht des Sonntagsfahrverbotes definiert, wenn dessen Nutzlast mehr als 40 % der zulässigen Gesamtmasse ausmacht...

Bild allet klar :?:
einfach nur weg und nie ankommen, das wärs ...
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hcw
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von hcw »

steuerrechtlicher Sicht (also das was in der Zulassung steht)
Darf ich kurz Klugscheissen? Dem Finanzamt isses egal, was in der Zulassung steht. Die handeln gerade so, wie es Ihnen passt - von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Dem Finanzamt kommt es im Allgemeinen auf die Nutzart des Fahrzeugs an. Zumindest, wenn du das Teil als LKW versteuern willst. Soll heissen - hast du LKW drin stehen und hast aber beispielsweise nen Doppelkabiner Pickup - dann wirste vermutlich PKW Steuern zahlen dürfen. Weil durch die Doppelkabine ist die Nutzart als "Privat" zu sehen. Außer du hast ein Gewerbe, wo du das Teil nutzen könntest. Das ist alles so speziell.... Das kann man halt nicht nur mit der Zulassung als LKW festsetzen.


Besten Gruß
Christian
Zuletzt geändert von hcw am 05.08.2009, 07:53, insgesamt 1-mal geändert.
Zitat Aynchel: "ein sauberes Moppet ist ein Zeichen für einen kranken Geist"
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sepp-t
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von sepp-t »

hcw hat geschrieben:Darf ich kurz Klugscheissen? Dem Finanzamt isses egal, was in der Zulassung steht.
Besten Gruß
Christian
:hmm: könnte sein, dass Du Recht hast :kratz:
ich :edit: jetze aber nich jedet steuerrechtlich in zulassungsrechtlich um :nono:
aber Richtig ist, dass hier eigentlich nicht der Unterschied zwischen Ordnungsrecht (StVO) und Steuerrecht gemeint war, :gps:
sondern der Unterschied zwischen StVO und StVZO, also dem der Zulassungsregelungen :coool:
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hcw
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von hcw »

Insoweit war mein Posting auch OT - jep - wollte das nur nicht so stehen lassen. ;)


Besten Gruß
Christian
Zitat Aynchel: "ein sauberes Moppet ist ein Zeichen für einen kranken Geist"
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von jöärch »

Hand hoch !!! :hi:

Wer ist dafür, dass Knack am Sonntag von der Rennleitung angehalten wird und wir dann erfahren können, welchen Weg die Rechtssprechung gehen wird???
Dann haben wir es schwarz auf weiß!

Habe dafür bereits bereitwilig meinen Anhänger zur Verfügung gestellt. :?

Äh Knack...den hätt ich dann auch gern zurück :good:

greetz

jöärch

Bild.........und hat heut morgen den Schalk im Nacken :zwinker:
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Matthias
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Matthias »

Ich muß es mal loswerden .... sepp-T kann zusammenhängende Sätze in Hochdeutsch die dann auch noch zum Thema passen .... nur verstehen tut man den Inhalt immer noch nicht :lol:

Sorry, nein natürlich nur Spaß. Ist immer wieder gut Leute mit Wissen in alle Richtungen zu haben und so ein Rechtsverdreher in der Familie ist gold wert :coool:
Einen schönen Tag noch !
Matthias

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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Knacki »

@hcw ... ja und nein, weil wie du schon sagtest die Finanzämter das nach eigenem Ermessen und höchst unterschiedlich handhaben. Das Finanzamt Euskirchen verlangt als eine Voraussetzung die Eintragung als LKW. Zusätzlich musste ich die Karre auch beim Finanzamt vorführen.

@jörg ... mit dem Wisch bin ich auf der sicheren Seite, weils das OLG so bestätigt hat ;-). Aber was ich nicht verstehe ... du willst den Anhänger zurück??? Ich dachte das sei ein Geschenk, weil ich dir immer so schön geholfen habe dein Mopped dreckisch zu machen :hmm:

@Matthias ... stimmt, im "real life" versteht man ihn auch :lol:


Gruß
Knacki ... der gerade seinen letzten Arbeitstag vor TO hinter sich gebracht hat :P
Zuletzt geändert von Knacki am 05.08.2009, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von jöärch »

Knacki hat geschrieben: du willst den Anhänger zurück??? Ich dachte das sei ein Geschenk, weil ich dir immer so schön geholfen habe dein Mopped dreckisch zu machen :hmm:

Vooooorsicht......vielleicht habe ich ja noch weitere Putzfilme von Dir 8)

greetz

jöärch.... :lol:
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von sepp-t »

Matthias hat geschrieben:Ich muß es mal loswerden .... sepp-T kann zusammenhängende Sätze in Hochdeutsch die dann auch noch zum Thema passen
ach du sch... :shock:
hab ick etwa unter meinem richtijen Namen jeschrieben :gps:
Matthias hat geschrieben: .... nur verstehen tut man den Inhalt immer noch nicht :lol:
na wenichstens datt hat jeklappt :zwinker: :prost:
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Bambi »

Hallo Christian,
stimmt, die Diskussionen kenne im in Handwerker-Kreisen auch. Und die Schwierigkeiten, die der Zimmermeister hat, wenn er als Firmen-Kleinlaster einen 5-sitzigen Pickup oder eine DoKa fährt. Da kocht wirklich jedes Firlefanzamt sein eigenen Süppchen. Vielleicht wäre aber eine einheitliche staatliche Regelung noch schlechter? Wer weiß das schon. Aber Kfz-Steuer ist ja Ländersache.
Schöne Grüße, Bambi
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Aynchel »

moin auch
es scheint Bewegung in die alte Regelung zu kommen, dass man mit einem LKW unter 7,5T und einem Anhänger Sonntags nicht fahren darf
mehr durch Zufall bin ich auf diesen Vermerk gestossen:

"Das Verbot gilt seit 19.10.2017 ausdrücklich nur noch für gewerbliche Fahrten. Privatfahrten z.B. mit einem Wohnwagen, Pferdeanhänger zu Sportzwecken oder Anhänger zu Umzugszwecken sind erlaubt."

Quelle: https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... -ausnahmen" onclick="window.open(this.href);return false;

das stell ich jetzt mal in Frage, da es sich um eine private Meinung handelt
kann das jemand von den anwesenden Fachleuten bestätigen ?
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ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Aynchel »

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ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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Locke
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Locke »

Ich werde zum Treffen mit meinem Bus und Anhänger erscheinen! Wenn ich Sonntag nicht zurück fahre dann hat Montag,hab ich mir gedacht,aber jetzt doch Sonntag! Gruß Locke
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Olaf
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Olaf »

Bin zwar kein ausgebildeter Jurist, aber persönlich würde ich mir das Ausdrucken, vor allen die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
und in das Handschuhfach meines "LKW´s unter 7,5 to legen. Vor allen wenn ich privat veranlasst am Sonntag mit Hänger unterwegs bin.

Olaf....der Ende Januar ja dann garnicht illegal unterwegs war 8)
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Aynchel »

Was ich mir so zurecht deute ist, dass man bei gewerblichem Eigentümer im Schein in Erklärungsnot kommen kann.
Man mus es darlegen können, dass es wirklich keine gewebliche Nutzung ist.

Da ich kein Jurist bin wäre ich um eine qualifizierte Anwort dankbar
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Olaf »

Wenn ein gewerblicher Eigentümer, sagen wir mal eine Elektromeister, eine dreckige Enduro auf dem Anhänger hinter dem LKW hat, würde es eher schwierig werden einen gewerblichen Bezug her zu stellen. Da ist der Sporteinsatz logischer.
Wenn im Anhänger Kabel transportiert werden wird es natürlich schwierig.
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Würmer »

Olaf hat geschrieben:Wenn ein gewerblicher Eigentümer, sagen wir mal eine Elektromeister, eine dreckige Enduro auf dem Anhänger hinter dem LKW hat, würde es eher schwierig werden einen gewerblichen Bezug her zu stellen. Da ist der Sporteinsatz logischer.
Wenn im Anhänger Kabel transportiert werden wird es natürlich schwierig.
So ähnlich hab ich mir das auch zurecht gelegt, als ich mich zum Kauf eines Fahrzeugs mit LKW Zulassung entschieden hab. Nur das ich dazu kein gewerblicher Eigentümer bin. Interessanter ist da eher dann die Frage nach der Steuer :gps:
http://www.das-toeff.de" onclick="window.open(this.href);return false;
Ned schwätzen, sondern machen!
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Aynchel »

beim LKW ist die Steuer günstiger aber die Versicherung höher, aufgerechnet tut sich das nicht viel
beim LKW ist die Anschaffung günstiger, aber der Wiederverkaufswert deutlich geringer
Fensterbusse mit 9 Sitzen bekommste aus der Hand gerissen
alles eine Abwägungssache

ich hab mit dem Umrüsten der Fensterbusse zum Transporter gute Erfahrungen gemacht
um die Fahrerkartengeschichte bin ich auf die Art auch immer drumrum gekommen, dass alleine ist der Mehraufwand mit dem Festerbus wert
und die BAG kann dich mal kreuzweise :)
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ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von oldman »

Aynchel hat geschrieben:beim LKW ist die Steuer günstiger aber die Versicherung höher, aufgerechnet tut sich das nicht viel
beim LKW ist die Anschaffung günstiger, aber der Wiederverkaufswert deutlich geringer
Fensterbusse mit 9 Sitzen bekommste aus der Hand gerissen
alles eine Abwägungssache

ich hab mit dem Umrüsten der Fensterbusse zum Transporter gute Erfahrungen gemacht
um die Fahrerkartengeschichte bin ich auf die Art auch immer drumrum gekommen, dass alleine ist der Mehraufwand mit dem Festerbus wert
und die BAG kann dich mal kreuzweise :)
Bei Privat,-oder Werkstattfahrten braucht man auch keine Fahrerkarte.
Deswegen gibt es bei den Vermietern auch keine Fahrerkarte-Tacho´s, erst letztes Jahr bei MEINEM Umzug und Mietfahrzeug von Sixt wieder mal festgestellt.
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Knacki »

oldman hat geschrieben:Bei Privat,-oder Werkstattfahrten braucht man auch keine Fahrerkarte.
Deswegen gibt es bei den Vermietern auch keine Fahrerkarte-Tacho´s, erst letztes Jahr bei MEINEM Umzug und Mietfahrzeug von Sixt wieder mal festgestellt.
Ist ein Aufzeichnungsgerät vorhanden besteht allerdings auch die Pflicht zur Nutzung.
Aynchel hat geschrieben:die BAG kann dich mal kreuzweise :)
Wenn die wollen würgen die dir einen rein (zB. Überladung oder mangelhafte Ladesicherung), egal ob Fensterbus oder Transporter.

Hier nochmal der Wisch, den ich vom Kreis bekommen habe:
Bild

Gruß
Knacki
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