Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

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Knacki
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Knacki »

Hi,

da ich mit meinem Ford Transit (LKW-Zulassung) vom Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger betroffen bin, habe ich mal beim Strassenverkehrsamt angerufen und gefragt, ob es möglich sei eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Der freundliche Herr am anderen Ende der Leitung erklärte mir, wenn die Nutzlast nicht mehr als 40% des zul.Gesamtgewichts ausmacht, gilt das Fahrzeug in diesem Sinne nicht als LKW und darf auch Sonntags mit Anhänger bewegt werden. Er schickt mir noch extre ne Bescheinigung zu, die ich im Zweifelsfall dann vorlegen kann. Riesen-Problem mit einem Anruf erledigt, geil !!! :P


Gruß
Knacki ... der auf 3 Achsen nach Schlüchtern reist
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Aynchel
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Aynchel »

moin auch
danke für den Tip
stell das Schreiben bitte als Link hier rein
Danke
Aynchel aus Meddersheim
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ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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mitlaser
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von mitlaser »

supi knacki !!
hatte ich bisher auch schon anders gehört, die machten regelrecht jagd auf transporter mit lkw-zulassung und anhänger an den wochenenden..
aber mit ner genehmigten genehmigung biste ja feinstens raus :P :P
Aynchel
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Aynchel »

jetzt frohlock mal nicht so schnell

wenn die Nutzlast nicht mehr als 40% des zul.Gesamtgewichts ausmacht,

da biste ruckzuck drüber
ich weis schon, warum ich mir nen Bus mit "Multifunktionsfahrzeug" Eintragung gekauft hab
Zuletzt geändert von Aynchel am 31.07.2009, 13:12, insgesamt 1-mal geändert.
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schnabelorange
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von schnabelorange »

Knacki, ich wär da nicht so sicher...........

Vorraussetzung eine LKW- Zulassung zu bekommen ist: Eine Mindestnutzlast von 20% vom zGG oder von 25% vom Leergewicht und eine Laderaumlänge von mehr als 50% der Länge vom Gaspedal zur Rückwand.
Wenn das erfüllt ist, dann kannst du dein Fahrzueg als LKW zulassen.

WENN du eine LKW-ZUlassung hast, DANN hast du einen LKW und DANN gilt das Sonntagsfahrverbot (mit Anhaänger). Glaub mir, es kommen sehr viele und wollen genau deswegen aus ihrem LKW wieder einen PKW "gemacht" haben und die haben das Ticket bezahlt, trotz RA usw. usf........

Grüße aus Bärlin, Bernhard

Aber es soll ja Bhörden geben die mit Ausnahmegenehmigungen Geld verdienen, auch wenn sie fälschlicherweise ausgestellt wurden......................
Zuletzt geändert von schnabelorange am 31.07.2009, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Knacki
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Knacki »

der Mann hat sich mein Nummernschild durchgeben lassen, danach die Fahrzeugdaten geprüft und mir eben auch die schriftliche Bescheinigung mit Amtssiegel zugesagt, aus der hervorgeht, dass ich Sonntags mit Anhänger fahren darf. Wenn ich die hab, fahr ich natürlich auch, weil ja behördlich genehmigt.

ach so:
Fahrzeug hat LKW-Zulassung
Ges.-Gew. ca. 2,65t
Nutzlast ca. 0,95 t

und nein, Geld wollen die nicht :)
Zuletzt geändert von Knacki am 31.07.2009, 14:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Aynchel »

schnabelorange hat geschrieben:....Aber es soll ja Bhörden geben die mit Ausnahmegenehmigungen Geld verdienen, auch wenn sie fälschlicherweise ausgestellt wurden......................
also Bernhard :hmm: :nono:
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schnabelorange
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von schnabelorange »

@Knacki,
die 40% kommen von der Ausnahme: Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, das sind die Dinger, die man aus dem Schaustellergewerbe kennt. Und das ist ein Transit nun wirklich nicht. Ausserdem hätte er dann eine Zulassung als "ZM" und nicht als "LKW".

Was aber sehr gut geht ist eine Zulassung als Werkstattwagen (SONSTIGE KFZ WERKSTATTWAGEN) :good: . Also Regale fest einbauen, ev. eine kleine Werbank m. Schraubstock und die Regale halbwegs vollräumen. Schon kannst du keine "Ladung" mehr laden und damit ist es möglich das Auto umzuschreiben von LKW auf....

Und wenn du tatsächlich deine Ausnahme so kriegst, dann o.k. :P , aber es schützt nicht unbedingt davor, daß eine andere Behörde gegen einen falschen Verwaltungakt vorgeht :( .

Pingelige Grüße aus Bärlin, Bernhard
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Knacki
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Knacki »

Na ja, sobald ich den Wisch habe scanne ich ihn und stelle ihn ins Netz. Dann kannste ja mal gucken.

Gruß
Knacki
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Frank »

Servus,

gilt das nich nur für gewerblichen Transport???
Dachte ich immer.
Vielleicht kann das jemand auflösen.


Gruß Frank
Fachkompetenz bei absoluter Ahnungslosigkeit.

Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen .....

Genauso ist es übrigens auch wenn man doof ist ....

Frank S. aus A.
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Beitrag von Aynchel »

nein
gilt auch bei Privatfahrten
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Bambi
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Bambi »

Hallo zusammen,
um die Verwirrung zu komplettieren: Die Bundesländer händeln das auch noch unterschiedlich!!!
Klassisches Beispiel Schlittenhundesport: Pickup als LKW zugelassen, wegen der günstigeren Steuer! Hunde-Box auf der Ladefläche und Wohnwagen dahinter, um zum Schlitten- oder Wagenrennen zu fahren. Es gab in den späten 80-er, frühen 90-er Jahren Polizei-Einheiten in manchen Bundesländern, die scheinbar wussten, wann die Vereine wo ihre Rennen durchführten und regelrecht zum Kontrollieren auflauerten. Es bestand immer die Möglichkeit einer Erlaubnis, fragt mich bitte nicht nach den Begründungen. Manche Länder haben diese Gefährte/Gespanne toleriert und eine Erlaubnis garnicht erst gefordert und auch nicht ausgestellt. Aber wehe, Du hattest keine oder hattest die nicht dabei ...
Bei Crossern war's nicht anders. Ich glaube, mich erinnern zu können, daß das Zauberwort bei der Genehmigung 'Hobbysportler' war. Aber steinigt mich deshalb nicht, ich habe nicht 'J.....' gesagt ...
Schöne Grüße, Bambi ... Feigling
Zuletzt geändert von Bambi am 01.08.2009, 20:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von OlliBardowick »

schnabelorange hat geschrieben:...

Und wenn du tatsächlich deine Ausnahme so kriegst, dann o.k. :P , aber es schützt nicht unbedingt davor, daß eine andere Behörde gegen einen falschen Verwaltungakt vorgeht :( .

Pingelige Grüße aus Bärlin, Bernhard
Nur mal so...
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist...
:hmm:
Zuletzt geändert von OlliBardowick am 01.08.2009, 21:25, insgesamt 2-mal geändert.
So sehr der Sturm auch tobt... einen Berg wird er niemals in seine Knie zwingen!
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von sepp-t »

OlliBardowick hat geschrieben:Nur mal so...
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist...
:hmm:
Ja, das ist schon richtig, ändert aber nichts an dem, was Bernhard gesagt hat.

Denn selbst wenn man aufgrund eines fehlerhaften Verwaltungsaktes dachte alles wäre i.O., schützt das einen nicht davor, wenn eine andere oder auch sogar die gleiche Behörde merkt, dass dieser VA falsch ist und einen neuen erlässt bzw. den alten aufhebt...

Man kann dann zwar sicher gegen den Bußgeldbescheid vorgehen den man bekommen hat, als man noch auf den fehlerhaften VA vertraut hat, und erreichen dass man nichts bezahlen muss, aber Sonntags fahren könnte äh dürfte man dann eben doch nicht mehr :cry:
einfach nur weg und nie ankommen, das wärs ...
siehe ->Foto


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gut an eine kranke Gesellschaft angepasst zu sein.
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Knacki
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Beitrag von Knacki »

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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von stephanT »

Hallo Knacki,

Glückwünschung!!! :#:

Das hat sich gelohnt und wird sich weiter lohnen!! 8)

Grüße von stephanT, dessen Sprinter einfach nich unter die 40% Regel fallen will! :oops:
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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von BRadz »

@Knack

Danke für den Text, bislang habe ich mir nie eine Raste gemacht, wenn ich mit meiner forumsdiskutierten Wanderdüne und Hänger am Sonntag auf der Autobahn war, aber jetzt kann ich ja mal nachrechnen, ob´s passt.

Übrigens hat sich auch noch nie ein anderer am Sonntag für meinen Bus, meinen Hänger oder mich interessiert. Donnerstags um 24.00Uhr schon, wo die Herren meinten, ich wäre mit Wanderdüne und Hänger 140km/h schnell gewesen - tjetjetje

Gruß Ben
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Beitrag von sepp-t »

@Knack

Na das is doch mal was, womit man sich wirklich bis zum Äußersten streiten kann,
selbst wenn das irgendwann mal eine Behörde anders sehen will :P

Und OLG bedeutet, dass es schon in einer höheren Instanz verhandelt wurde, was wiederum bedeutet, dass sich kaum noch eine Behörde finden dürfte, die noch versucht etwas Gegenteiliges zu behaupten.
:good:

Und da es sich im Fall der Fälle rein rechtlich gesehen um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt, wird, wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat die Sache nach den Grundsätzen des Strafrechtes vor Gericht behandelt...
Und dann kann niemand mehr behaupten Du wärst vorsätzlich oder fahrlässig verbotener Weise Sonntags gefahren, so dass das Verfahren jedenfalls eingestellt werden würde, wenn es jemals soweit kommt.

Und da es Dir ja darum geht einfach am Sonntag auch mal mit Hänger zu fahren und Du nur sicher sein willst, dass Dir dann niemand ans Bein pinkelt, ist mit dem Schein in der Tasche alles supi.

Als Jurist, muss ich aber eigentlich auch sagen, dass so gesehen der Schein rechtlich gesehen eigentlich Unsinn ist...
Denn wenn dein Transporter qua Definition kein LKW im Sinne des Sonntagsfahrverbotes ist, bedarf es überhaupt keiner Ausnahmegenehmigung...
:nono:
Aber woher soll das ein normaler Mensch, der nicht gelernt hat derart verquer zu denken wissen :D


Tante Edit :shock:
schon im Studium hat man mir gesagt ich sollte immer bis zum Ende lesen :(
und da steht... Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist somit nicht erforderlich ... :gps:
Zuletzt geändert von sepp-t am 04.08.2009, 23:49, insgesamt 1-mal geändert.
einfach nur weg und nie ankommen, das wärs ...
siehe ->Foto


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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Bambi »

Hallo zusammen,
ist denn mit dieser Definition des Zugfahrzeugs dessen steuerliche (und damit günstigere) Einstufung als LKW nicht hinfällig? Wobei mein alter I-er Caddy auch nur auf 1/3 Zuladung kommt (max.).
Schöne Grüße, Bambi
Zuletzt geändert von Bambi am 05.08.2009, 00:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Knacki »

@ Bambi ... die steuerliche Einstufung liegt doch im Ermessen des Finanzamts und an den Voraussetzungen dafür (u.a. TÜV-Abnahme als LKW) ändert sich ja nix. :o
Die entscheidene Passage:
... unabhängig davon, welche Eintragung in den Kraftfahrzeugpapieren erfolgt ist ...
Gruß
Knacki
Zuletzt geändert von Knacki am 05.08.2009, 00:35, insgesamt 1-mal geändert.
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