Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

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teddy
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von teddy »

Knacki hat geschrieben:Hi,

da ich mit meinem Ford Transit (LKW-Zulassung) vom Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger betroffen bin, habe ich mal beim Strassenverkehrsamt angerufen und gefragt, ob es möglich sei eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Der freundliche Herr am anderen Ende der Leitung erklärte mir, wenn die Nutzlast nicht mehr als 40% des zul.Gesamtgewichts ausmacht, gilt das Fahrzeug in diesem Sinne nicht als LKW und darf auch Sonntags mit Anhänger bewegt werden. Er schickt mir noch extre ne Bescheinigung zu, die ich im Zweifelsfall dann vorlegen kann. Riesen-Problem mit einem Anruf erledigt, geil !!! :P


Gruß
Knacki ... der auf 3 Achsen nach Schlüchtern reist

Aber aufpassen, als LKW nicht schneller als 80 km/h auf der BAB (bis 7,5t) :?
Gruß, teddy
Aynchel
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Aynchel »

80 gilt bereits bei über 3,5T
Aynchel aus Meddersheim
_____________________________________________________________________________________________________________

ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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Mankmill
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Mankmill »

stimmt so nicht ganz
80 gilt auch für PKW mit Anhänger auf Landstrassen
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.
Alle sagen, das geht ja nicht,
aber dann kommt einer,
der weiß das nicht und macht es einfach
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teddy
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von teddy »

Ein WoMo mit Hänger 80 auf Bundes / Landstraßen? Lach! Wer hält sich daran?
Ist doch genauso wie die großen Schlepper; der Anhänger trägt ein 25 kmh Schild und dann fahren Sie mit 40 oder 50 Sachen durch die Gegend!
Gruß, teddy
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Locke
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Locke »

Ich meine das LKW mit Anhänger auf Landstraßen nur 60 km/h fahren dürfen! Gruß Locke
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Big Willi
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Re: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger

Beitrag von Big Willi »

Locke hat geschrieben:Ich meine das LKW mit Anhänger auf Landstraßen nur 60 km/h fahren dürfen! Gruß Locke
LKW über 7,5t zulässigem Gesamtgewicht dürfen nur auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen 80km/h fahren, und das auch nur, wenn die Fahrbahnen baulich getrennt sind, z.B. Leitplanken, Betonwände oder ähnlichem. Ansonsten gilt für Fahrzeuge über 7,5t zulässigem Gesamtgewicht außerorts eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 60km/h. Dabei spielt es keine Rolle,ob mit oder ohne Anhänger.
Man muss aufwärts blicken, um die Sterne sehen zu können!
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