Krümmer Straßenzulassung ?

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Roland54
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Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von Roland54 »

Hätte mal eine frage bezüglich des krümmers, und zwar wollte ich einen krümmer bauen jetzt sagt der tüv das es nicht so ohne weiteres geht weil sonst die Betriebserlaubnis erlischt. quasi müßte ich den aufwendig eintragen lassen (Leistungsprüfstand, db-messung) jetzt bietet man ja überall krümmer an die keinen tüv brauchen, hätte da jemand eine Erklärung ?

Grüße
Roland
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dünnbrettbohrer
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von dünnbrettbohrer »

Hier mal ein Zitat aus einem entsprechenden Angebot einer bekannten Plattform: "Da die Abgasführung bis zum Dämpfer bis dato immer noch frei vom TÜV ist, wird keine Zulassung benötigt! "
Diese Aussage ist mehr als gewagt. Es ist geradezu hanebüchen anzunehmen, dass ein Krümmer mit einem weiteren Rohraquerschnitt keinen Einfluss auf das Abgas- Geräusch- und Lesistungsverhalten hat. Wie zum Hohn werden diese Produkte ja gerade damit beworben!!!
I.d.R. wird es darauf hinauslaufen, dass ein sauber gemachter Krümmer, dessen Verlauf mit dem OEM identisch ist, oder nicht deutlich davon abweicht, auch einem a.a.S. nicht auffällt. Wenn dahinter natürlich irgendeine Brülltüte kommt, muss man sich nicht wundern, wenn die ganze Anlage genauer angeschaut wird.
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Roland54
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von Roland54 »

Das ist ja das Problem, meist steht da das man Baujahr bedingt keine ABE braucht, ich habe auch noch nie einen Original kümmer mit KBA Nummer gesehen. Deswegen auch die frage , man findet eigentlich nichts wo klipp und klar steht das ein anderer krümmer verboten ist.

Grüße
Roland
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Sandra07
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von Sandra07 »

Hallo zusammen,
Eintragungspflichtig:
Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)
Steht hier ganz unten:
https://www.motorradonline.de/werkstatt ... 55769.html

Gruß
Sandra
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Taxel
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von Taxel »

Grüße.

Ich lasse euch mal an meinem fundierten Halbwissen - gepaart mit eigenen Schlussfolgerungen - teilhaben:

Das man nur bis zu einem bestimmten Baujahr eine ABE braucht liegt (vielleicht) daran, daß vor diesem Baujahr noch keine Daten zum Abgas/Lärmverhalten eines Motorrades vorliegen mussten. Darum brauchen Mopeten vor '88 auch keine AU, es liegen einfach keine Abgasdaten vom Hersteller vor.
Ein anderer Krümmer in Originalabmessungen braucht vielleicht keine ABE, ein geänderter Krümmer ganz bestimmt, da er Lärm, Leistung und Abgasverhalten verändern kann. Aber so eine ABE kostet den Hersteller Kohle, es ist günstiger die Teile als "Racingparts" zu verkaufen. Was man selber mit den Teilen anstellt geht den Hersteller nichts an, sofern er auf die fehlende ABE hingewiesen hat.
Guckst Du:
http://www.ebay.de/itm/Bremsscheibe-bra ... jQRA9280hA" onclick="window.open(this.href);return false;
Guckst Du auch:
http://www.moto-twins.de/product_info.p ... 320mm.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Ob es einen Krümmer mit ABE gibt weiß ich nicht mal, der an meiner XTZ hat keine.

Zu diesem Thema könnten qualifiziertere Leute aus dem Forum bestimmt noch was sagen.

Axel...ich verabschiede mich.
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Roland54
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von Roland54 »

Ich habe zwar etwas gefunden nur kann ich das 20mal lesen werde ich nicht schlauer, ich darf gar nicht schreiben was ich denke :D

https://www.jurion.de/gesetze/stvzo/49/" onclick="window.open(this.href);return false;

Grüße
Roland
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Big Willi
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von Big Willi »

Da steht nichts anderes, als dass auch ein Zubehör-Krümmer ne ABE braucht und dass das e-Zeichen mit der entsprechenden Nummer zu sehen sein muss. Wahlweise kann ein Einzelteil einer Abgasanlage aber auch eingetragen werden...
Gruß: Willi..., fährt Originalanlage... :zwinker:
Man muss aufwärts blicken, um die Sterne sehen zu können!
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Teatime1530
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von Teatime1530 »

Ich war vor ca. 3 Wochen beim TÜV. An meiner Dr750 sind sowohl ein GPR als auch der Leistungskrümmer vom Stefan verbaut.
Ich sag mal So, der TÜV hat nichts negatives festgestellt und hatte auch sichtlich Spaß an der Maschine.

Manche Sachen sollte man nicht so ganz ernst nehmen... die Serienkrümmer rosten nach und nach eh alle weg.

LG :moto:
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advancer
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von advancer »

Tja, Recht hat er, also den ´Teatime´ meine ich. Gleiche Konstellation: DR750 ´88 Sebring+Krümmer vom Stefan.
Keine Rückfrage, einfach nur Stempel, so muss das sein.
:good:
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von Roland54 »

Bei mir würde man das schon sehen, ich Bau mir einen kleinen leichten Steigerwaldracer :D und da soll der krümmer untenherum verlegt werden um den länger zu bekommen um etwas mehr Leistung nach unten/mitte zu verlegen. schaut auch besser aus.

Ich bin ja recht Schmerz frei was TÜV und Polizei betrifft, der eine kann mir im Höchstfall die Plakette verweigern der andre abkratzen :D nur habe ich keine Lust mich mit der Versicherung im Schadensfall herum zu streiten, wenn es ums zahlen geht sind die gleich da, erloschene Betriebserlaubnis ist nun mal keine Ordnungswidrigkeit. Muss ich beim TÜV nochmal nach bohren ob das nicht Bürokratie loser zu handhaben ist.

Grüße
Roland
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Evildent_Resi
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Re: Krümmer Straßenzulassung ?

Beitrag von Evildent_Resi »

Wenn Durchmesser, Wandstärke, Linienführung und demnach auch Länge gleich dem Original ist, gibts recht wenig Probleme.
Wenn die Wandstärke wesentlich dünner wäre, z.B. aus Titanblech, und damit der "Krach" steigt.... ;)
Der Halter muss halt im Zweifel nachweisen, dass die Emissionswerte dem Serienstand entsprechen. Kostet u.U. ebbes.

Nur meine zwei Pfennich.
Lars
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95% aller Endurofahrer haben Dreck am Ständer...
Annern Leut' ham nen 6-Zylinder, ich hab 6 Einzylinder :D
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