Wenn interessierten denn schon das bisschen Schnee das sowieso kaum fällt, habe eher das Punktesammeln gemeint
Grüße
Roland
Was Neues zu E-Mopped
- Tomgar3
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Re: Was Neues zu E-Mopped
Ich fahr seit Jahren die K60 Silica auf der Winterbig, und die gehn bei -20°C bis Fussraste mit.Roland54 hat geschrieben:Die frage ist wo bekommt man Winterreifen her ?
Allerdings muss ich zugeben, die Mischung hamse irgendwie verändert, sind zickiger geworden die Dinger.
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- senne0371
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Re: Was Neues zu E-Mopped
Winterreifenpflicht is doch kein Thema mehr
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Re: Was Neues zu E-Mopped
Habe erst gelesen das seit diesen Jahr auch auf Motorradreifen für Winter dieses Schneeflocken Zeichen sein muss. nur gibt es die nicht.
hier, war noch abgespeichert
https://www.mopedreifen.de/News/WICHTIG ... html?id=24" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße
Roland
hier, war noch abgespeichert
https://www.mopedreifen.de/News/WICHTIG ... html?id=24" onclick="window.open(this.href);return false;
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Roland
- senne0371
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Re: Was Neues zu E-Mopped
Stellungnahme Heidenau 15.01.2018
Neuregelung im Bereich Winterreifen mit M+S Kennzeichnung
Wie Sie sicher mitbekommen haben, sorgt die Gesetzesänderung für Winterreifen besonders am
Zweiradmarkt für reichlich Unruhe.
Grund ist die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 31.05.2017, die
mit der einhergehenden Änderung von StVO und StVZO auch unmittelbare Auswirkungen auf bestimmte
Reifen für motorisierte Zweiräder hat.
Generell fällt mit der Änderung der STVO §2 Punkt 3a die situative Winterreifenpflicht für einspurige
Fahrzeuge weg. Demnach müssen motorisierte Zweiräder keine Winterreifen mehr verwenden, auch
wenn winterliche Bedingungen herrschen.
Neuregelung im Bereich Winterreifen mit M+S Kennzeichnung
Wie Sie sicher mitbekommen haben, sorgt die Gesetzesänderung für Winterreifen besonders am
Zweiradmarkt für reichlich Unruhe.
Grund ist die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 31.05.2017, die
mit der einhergehenden Änderung von StVO und StVZO auch unmittelbare Auswirkungen auf bestimmte
Reifen für motorisierte Zweiräder hat.
Generell fällt mit der Änderung der STVO §2 Punkt 3a die situative Winterreifenpflicht für einspurige
Fahrzeuge weg. Demnach müssen motorisierte Zweiräder keine Winterreifen mehr verwenden, auch
wenn winterliche Bedingungen herrschen.
- Bambi
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Re: Was Neues zu E-Mopped
Hallo zusammen,
aber auch in diesem weitgehend richtigen Artikel ist ein Bock versteckt:
'wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.' DOT 2017 wäre die 20. Kalenderwochen 2017. Bei Produktion bis/am 31.12.2017 ist ggf. die letzte Kalenderwoche 2017, also 5217, ev. sogar 5317 (ich habe jetzt nicht extra im alten Kalender nachgewühlt) eingeprägt.
Klugschei..erische Grüße, Bambi
aber auch in diesem weitgehend richtigen Artikel ist ein Bock versteckt:
'wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.' DOT 2017 wäre die 20. Kalenderwochen 2017. Bei Produktion bis/am 31.12.2017 ist ggf. die letzte Kalenderwoche 2017, also 5217, ev. sogar 5317 (ich habe jetzt nicht extra im alten Kalender nachgewühlt) eingeprägt.
Klugschei..erische Grüße, Bambi
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Tip: http://www.morow.com" onclick="window.open(this.href);return false; (fantastisches Progressive Rock Radio)
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Re: Was Neues zu E-Mopped
Das ist tatsächlich etwas verwirrend geschrieben, schaut man unter den genannten § von Heidenau gibt es keine Pflicht mehr.
Wenn man bisschen sucht liest man laufend etwas von von Sorgfaltspflicht die in der StVo stehen soll das ja schon fast ein verbot darstellt, Hier mal ein Beispiel mit Zitat.
https://motorcycles.news/neuregelung-wi ... nderungen/" onclick="window.open(this.href);return false;
Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halben Tachowert in Metern, darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Grüße
Roland
Wenn man bisschen sucht liest man laufend etwas von von Sorgfaltspflicht die in der StVo stehen soll das ja schon fast ein verbot darstellt, Hier mal ein Beispiel mit Zitat.
https://motorcycles.news/neuregelung-wi ... nderungen/" onclick="window.open(this.href);return false;
Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halben Tachowert in Metern, darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Grüße
Roland