martin58 hat geschrieben:@ sandra: vielen dank für den link. das war mir in dieser klarheit bis dato nicht bewusst.
zu diesem Link unten mal ein Kommentar eines wirklich guten Rechtsanwalts aus einem anderen Forum in dem ich mich auch rumtreibe, dem ich nichts hinzufügen kann, außer ihm zuzustimmen!
martin58 hat geschrieben:@sepp: ich hatte befürchtet, dass auf meine allgemein gehaltenen einlassungen zu wartung / reparatur / tanken etc. etc. die von dir gemachte replik ("ja aber das mache ich doch alles selber") kommt (und doch gehofft, du würdest als jurist den grundsätzlich gemeinten charakter meines beitrags würdigen).
Warum unterstellst Du mir eigentlich, dass ich als Jurist den grundsätzlich gemeinten Charakter Deines Beitrags nicht würdigen könnte/würde?
Der kann doch nur in dem Ziel der Vermeidung von Ansteckungen liegen!
Oder ist Dein Anliegen dann doch grundsätzlich darauf ausgerichtet den Menschen grundsätzlich den Spaß verbieten zu wollen?
Lies bitte den Kommentar unten und erkläre mir wo da ein Fehler in den Argumenten steckt.
martin58 hat geschrieben:ich kann die neue Trendsportart "Sonntagsspaziergang" sehr empfehlen. Bei Einhaltung hinreichenden Abstands zu anderen Spaziergängern ist das eine gesunde und erspriessliche Betätigung, die, wenn der Spaziergang nur lang genug dauert, durchaus an den kontemplativen Wert einer Überlandtour heranreicht.
Schön wie Du hier Empfehlungen aussprichst, die Deine Vorlieben und Empfindungen wiederspiegeln.
Meinst Du aber nicht auch, dass es eine sehr sehr individuelle und persönliche Sache ist, was für einen selbst eine erspriessliche Betätigung ist, die an den kontemplativen Wert einer Überlandtour heranreicht?
So klingst Du nur wie ein Oberlehrer. Vielen Dank dafür, aber da bin ich dann doch intellektuell plötzlich wieder auf der Stufe eines pubertären Teenie.
Und hier nun der Beitrag des RA Dirk ... aus einem anderen Forum als Reaktion auf obigen Motorradonlineartikel den Sandra eingestellt hatte...
Habe gerade den Artikel aus der Motorradonline gelesen und habe mich zum einen aufgeregt, zum anderen aber gefragt, ob die dortige Auslegung beziehungsweise die Auskunft der bayerischen Polizei richtig sein kann.
Zunächst einmal dürfte die Aussage „triftiger Grund“ einen unbestimmten Rechtsbegriffs darstellen.
Hat der Spaziergänger/Fahrradfahrer einen triftigeren Grund die Wohnung zu verlassen als der Motorradfahrer? Beide gehen einem Freizeitvergnügen, dazu noch an der frischen Luft, nach. Sollte die Differenzierung im Bereich des Begriffes „Sport“ gemacht werden stellt sich mir die Frage, handelt es sich bei „Lusttouren“ auf dem Motorrad nicht auch um eine Art von Sport? Da die jetzige Situation gänzlich neu und für alle Beteiligten überraschend kommt, gehe ich davon aus, dass es keine klare Definition gibt zumal „Sport“ laut Internet gar nicht klar definiert werden kann (Schach, Angeln, Poker etc.).
Hinzukommt, dass wir bei den einschränkende Maßnahmen – die ich in vielen Bereichen für durchaus sinnvoll halte, und an die ich mich auch halte - über eine Grundrechtseinschränkung sprechen. Ein Grundrechtseingriff darf jedoch als ultima ratio nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden.
Hier stelle ich mir doch die Frage, zu welchem Zweck die bereits geltenden „Grundrechtseingriffe“ erlassen worden sind – natürlich zur Eindämmung des Infektionsrisikos, damit andere Menschen nicht angesteckt werden bzw. Ich mich nicht anstecke und so zum Überträger werde.
Wenn ich aber doch beim Motorrad fahren – insbesondere ohne Sozius - alleine unterwegs bin, nicht in Gruppen auftrete und insoweit nicht in Kontakt mit anderen Menschen komme, besteht keinerlei Infektionsrisiko. Dementsprechend ist meines Erachtens der mir das Motorrad fahren verbietende Grundrechtseingriff in keiner Form geboten, dementsprechend unverhältnismäßig und somit letztlich auch unwirksam.
Gehe ich – entsprechend dem Artikel in Motorrad online – noch ein Stück weiter darf ich streng genommen (triftiger Grund) nicht einmal mit meiner Frau in ein 100 km entfernt gelegenes Gebiet fahren, um dort in freier Natur wandern zu gehen sondern dürfte dies allenfalls vor meiner Haustür. Auch dies jedoch beabsichtige ich am Wochenende zu tun und werde mich sicherlich davon nicht abhalten lassen.
Die Bundesregierung macht derzeit einen sehr sehr schweren Job, den ich nicht haben wollen würde. Ich würde auch mit keinem der Politiker in dieser Zeit tauschen wollen. Ich glaube, dass die Bemühungen sicherlich von dem Gedanken getragen sind, die Bürger bestmöglich zu schützen und die Folgen weitesgehend klein zu halten. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Folgen jetzt bereits dramatisch sind und in erheblichem Maße dafür sorgen, dass der Bürger in seiner Freiheit beschnitten wird. Des weiteren ist es sicherlich so, dass viele Mitmenschen – ich nehme mich da nicht aus – durch die Situation verunsichert, frustriert und im Hinblick auf die Zukunft durchaus skeptisch sind.
Dazu dem Bürger noch die wenigen Dinge zu nehmen, die ein wenig Freude in den derzeit tristen Alltag bringen, ist sicherlich kontraproduktiv und weder sinnvoll noch wirklich gewollt.
Deswegen glaube ich persönlich – ohne mich in entsprechende Art und Weise verbindlich rechtlich festlegen zu können – das die derzeitigen Einschränkungen weder „ Spaßtouren“ untersagen können noch sollen. Wenn die bayerische Auslegung eine so enge ist, mag das der generell eher konservativen Einstellung dieses Bundeslandes geschuldet sein. Jedes Ge– und Verbot bedarf jedoch einer Rechtsgrundlage, die ich hier nicht sehe.
Ich persönlich werde mich daher daran halten, draußen nicht in Gruppen aufzutreten oder sonstige Dinge zu tun, die das Infektionsrisiko in unnötiger Weise erhöhen. Ich werde mich jedoch nicht daran halten, wenn meine persönliche Freiheit, ohne dass ich mich oder andere gefährde, eingeschränkt wird. Ich werde somit zivilen Ungehorsam zeigen, sofern tatsächlich die Auslegung von Motorradonline richtig ist. Ich werde morgen Nachmittag eine Motorradtour machen, gleiches am Samstag. Am Sonntag werde ich mit meiner Frau im bergischen Land wandern gehen. Für nächste Woche Donnerstag, Freitag und Samstag beabsichtige ich sogar – dies scheint mir derzeit noch möglich zu sein, im benachbarten Rheinland-Pfalz eine Ferienwohnung anzumieten um von dort Touren mit dem Motorrad zu machen. Dies ist mein persönlicher „Sport“und dient der Erhaltung meiner körperlichen Unversehrtheit.
Ich bin keinesfalls bereit, Dinge zu akzeptieren, die gänzlich unsinnig sind.
Sollte mir jetzt irgend jemand mit dem Argument kommen, wenn ich stürze würde ich ja ein Krankenhaus Bett belegen, so erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass dies sowohl beim Radfahren, Wandern, PKW fahren, sonstigen sportlichen Aktivitäten oder sogar bei der Hausarbeit passieren kann - ich jedenfalls werde mich nicht ins Bett legen um dort an einer Thrombose zu sterben.
Wer möchte kann dies durchaus als Aufruf zum zivilen Ungehorsam verstehen!
Ich wünsche alle denen, die versuchen ihr Leben vernünftig weiter zu leben, viel Spaß dabei!!!
Lasst euch nicht zu sehr und insbesondere unsinnig gängeln!!!