Hallo Leute,
ich braeuchte mal fachlichen Rat.
Ich hab mir fuer den Arbeitsweg einen Roller zugelegt (125er)
Dieser hat einen Lichtschalter, ueber den man ganz normal das licht einschalten kann.
In der ersten Stufe geht das Standlicht an, in der Zweiten Stufe das fahrlicht/abblendlicht.
Jetzt wollte ich diese netten Blinker mit Posleuchte anbringen und wuerde die ans Standlicht anklemmen.
nachdem ich mir das genauer angeschaut habe,musste ich feststellen, dass das standlicht ausgeht ,wenn ich weiterschalte auf abblendlicht.
ich dachte erst an einen fehler..naja,in der garage steht noch ein ersatzteilroller rum...genauso.
einen freund angerufen,der den gleichen roller hat. auch genauso.
mein stand war immer, standlicht muss bei durchgebrannter fahrlichtbirne an sein,
damit also gleichzeitig leuchten.
machen die taiwanesen jetzt was sie wollen oder ist das wirklich erlaubt?
gruss,uwe
kurz davor,das ding neu zu verkabeln
Standlich oder Positionslicht
- DR_UPS
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Standlich oder Positionslicht
Big fahren ist wie nach langer Zeit Hause kommen..
- Matthias
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Re: Standlich oder Positionslicht
Vielleicht haben die eine Schaltung die das Standlicht bei defektem Fahrlicht dazu schaltet ? Mach doch mal das Fahrlicht ohne Birne in der Fassung an und schau ob dann das Standlicht geht, dann wäre es wieder Konform, aber für Dich nicht hilfreich
Einen schönen Tag noch !
Matthias
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Computer gehorchen deinen Befehlen, nicht deinen Absichten.
Matthias
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- Lackmichel
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Re: Standlich oder Positionslicht
Ich habe auch kein Standlicht mehr an der Big.
Nach deutscher Zulassung ist das rechtens.
Nach EU muss eins in Betrieb sein, erklärte mir der Inschenör vom Tüff
Gruß Michel
Nach deutscher Zulassung ist das rechtens.
Nach EU muss eins in Betrieb sein, erklärte mir der Inschenör vom Tüff
Gruß Michel
Gestern stand ich vorm Abgrund..., heute bin ich ein Schritt weiter...
Suzuki DR 800 Lucky Strike
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Re: Standlich oder Positionslicht
Soweit ich weiß muss das bei "zweirädrigen" Fahrzeugen nicht zusammen geschaltet sein.
Nach StVZO
Ein oder zwei - also eine Pflicht
Nach StVZO
Nach EGBei Motorrädern ohne Beiwagen ist die Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer zulässig, wenn auch nicht gefordert. Sie darf ebenfalls mit dem Abblend- bzw. Fernlicht leuchten. Vorgeschrieben ist das aber nicht.
Ein oder zwei - also eine Pflicht
6.5.6. Zusammenbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.
6.5.7. Ineinanderbau mit jeder anderen vorderen Leuchte ist zulässig.
6.5.8. Elektrische Schaltung: keine besonderen Vorschriften.
6.5.9.Einschaltkontrolle: wahlfrei.
- DR_UPS
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Re: Standlich oder Positionslicht
Matthias hat geschrieben:Vielleicht haben die eine Schaltung die das Standlicht bei defektem Fahrlicht dazu schaltet ? Mach doch mal das Fahrlicht ohne Birne in der Fassung an und schau ob dann das Standlicht geht, dann wäre es wieder Konform, aber für Dich nicht hilfreich
moin
jo werd ich mal testen...beim roller musste dafuer erstmal einiges demontieren an verkleidung..
aber scheint ja wohl zulaessig zu sein.
ich dachte, in taiwan ist denen das egal und tuev bayern hat wieder alles abgesegnet
uwe
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