vor gar nicht so langer zeit hab ich hier im Forum eine bestätigung von Suzuki gesehen das die SR 43 A und B Baugleich sind. Da ich dieses Schreiben auch gern im Original mit Stempel oder so hätte, hab ich an Suzuki eine Mail geschrieben mit der Bitte mit das doch zukommen zu lassen. Die Antwort kam auch soeben rein, mit der bestätigung das ein solches für mich auf dem Postweg unterwegs ist. Aber in der Mail stand noch mehr:
Was meint Suzuki damit? Die Unterschiede später zwecks Abgasrückführung oder wie? Oder gibt es noch größere Unterschiede in den Baujahren?Suzuki hat geschrieben:Guten Tag Herr Grimmer,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu Ihrer SUZUKI DR 800 S BIG.
Eine Bescheinigung, dass alle unsere Freigaben auch für ihre Maschine gelten,
erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.
Absolut identisch sind die Maschinen nicht, weshalb wir Ihnen zusätzlich
eine allerdings kostenpflichtige (50€ bei Bezug über einen Suzuki-Händler)
Bescheinigung anbieten können mit der Auflistung der technischen Unterschiede.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr SUZUKI Service-Team Motorräder und ATV
Ich glaub ja nicht das ich diese Auflistung wirklich benötige, aber Interessieren würds mich trotzdem. Und ob die Erklärung zur SR43B/A den TÜV am ende interessieren, wird sich zeigen. In der ABE für die Stahlflex ist z.b. nur SR 43 B angegeben. Und naja, wer weiß wie die drauf sind. Besser man hat was, als gar nix.