fuenfroller hat geschrieben:kamelle hat geschrieben:hcw hat geschrieben:Das is nur Geldmacherei - sonst nix. Hätte auch nix gegen eine Tauglichkeitsprüfung - gerne auch alle 5 Jahre - aber dann bitte was vernünftiges, damit einige Vollpfosten auch aussortiert werden.
Die EU Richtlinie - wenn cih es so richtig verstanden habe - ist nur dafür da, dass alle in der EU mit dem gleichen Ausweisdokument rumlaufen.
Besten Gruß
Christian
Hinzu kommt, dass es wohl nur für zukünftige Führerscheine gilt und sich damit nicht auf den aktuellen Bestand auswirken soll. Sprich: Nur neu ausgestellte Führerscheine sollen zukünftig zeitlich begrenzt werden... wenn ich es denn richtig verstanden habe.
Na das habe ich aber anders gelesen, danach soll die Scheckkarte als erstes fällig werden und der alte graue und rosa Papplappen soll sogar länger gültig sein. Na und das geht mal so gar nicht im meinen Schädel rein. Brauchte vor Jahren einen Internationalen Lappen, den gab es nur wenn man sich die Karte hat machen lassen, na nicht schlecht, somit zwei mal Kohle rein geholt. Ja und jetzt darf ich dann auch noch eher wieder in die Tasche greifen, wer soll das noch verstehen und einsehen?
Gruß Ralf
Also:
Im Januar 2007 ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten.
Alle bereits ausgestellten Führerscheine (EU-Kartenführerscheine im Scheckkartenformat, graue und rosa Papierführerscheine) bleiben bis 2033 gültig. Spätestens am 19. Januar 2033 sind diese in einen neuen Kartenführerschein, der dem Führerscheinmuster der EG-Richtlinie entspricht, umzutauschen.
Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Motorrad- und PKW-Führerscheine haben je nach Mitgliedstaat eine Gültigkeitsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die "körperliche und geistige Tauglichkeit" abhängig machen.
Aber: • Wird es nach dem 19. Januar 2013 erforderlich, einen neuen Führerschein auszustellen (z. B. bei Verlust oder Diebstahl, wegen Ausstellung eines internationalen Führerscheins, wegen Erwerb einer zusätzlichen Führerscheinklasse etc.), wird dieser auf 10 Jahre, maximal aber auf 15 Jahre befristet erteilt.