Zusammemgefasst lese ich folgendes heraus:
-Arbeitsscheinwerfer sind erlaubt
-Anzahl nicht vorgegeben
-benötigen keine Zulassung
-dürfen wohl nicht mehr abgedeckt werden (jedoch nichts genaueres gefunden)
-Müssen über einen Separaten Schalter geschaltet sein.
- Sie sollten eine Kontrollleuchte sowie eine Etikettierung am Schalter besitzen (optional)
-dürfen natürlich während der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden.
Kleiner Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog (ganz unten)

Bei einer Sache bin ich jedoch nicht ganz sicher. Irgendwo stand auch das eine Kopplung an das Schlusslicht/Nr.Schild Beleuchtung notwendig ist.
Damit will man wohl vermeiden das jemand mit dem Licht in die Dunkelheit flüchtet jedoch das Kennzeichen nicht erkannt werden kann.

Das habe ich allerdings nur einmal gelesen (weiß bei den vielen Seiten aber leider nicht mehr wo) Edit: Indy schrieb es ja bereits auch
Gar nicht so einfach
