So, hat mir jetzt keine Ruhe gelassen.MRGIEVER hat geschrieben:Hallo, ich bin der Meinung beide haben Recht.
Die StVzO bezieht sich hier auf die regulären Scheinwerfer. Da steht auch beim Auto max. 6
Hatte Unrecht, weil:
Klingt zwar bescheuert, ist aber so geschrieben. Ob es denn stimmt ? Ist immerhin schon 10 Jahre alt.Das Abdecken von Leuchten ist unzulässig, außer bei Fernlicht, Abblendlicht und bei den Nebelscheinwerfern im ausgeschalteten Zustand.
http://www.fahrzeug-elektrik.de/Egh.htm#A1
Steht im letzten Absatz von " Grundsätzliche Bemerkungen ".