NEU: Pflichtangaben in E-Mails

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Beitrag von Gast »

hallo leute..
hab ich eben bekommen.. und da ich nix so sehr hasse die diese abmahnheinis wollt ich es euch nicht vorenthalten :

http://www.janolaw.de/news/arbeitsrecht ... -mails.jsp


cu
manu
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Beitrag von Dickschiffkapitän »

DAS ist deutschland.


Axel..in dreifacher ausfertigung
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Tigris
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Beitrag von Tigris »

OK - man achte auf folgende Einschränkung:


...Dies betrifft alle geschäftlichen E-Mails im externen Schriftverkehr...


Ich denke, von geschäftlichen Emails kann man - analog zum geschäftlichen Papierverkehr - auch gewisse Angaben verlangen.

Für rein private Emails ist das genauso wie für rein private Briefe völlig belanglos.


Gruß aus der Hocheifel
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Beitrag von Aynchel »

jo, seh ich genauso
die Litanei hab ich seit Jahren autom. an der Mail hängen
Aynchel aus Meddersheim
_____________________________________________________________________________________________________________

ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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Olaf
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Beitrag von Olaf »

...und ich seit 2 Wochen an allen dienstlichen Mails :unsure:

...bereits in der zweiten Versionen :S

...da sieht man mal wie schnell die im Handelsregister eingetragenen (und mir unbekannten) Aufsichtsrats Mitglieder wechslen :woohoo:
„Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung der Leute, die die Welt nie gesehen haben" (Alexander von Humboldt)
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Beitrag von Dickschiffkapitän »

Ja, ok. Aber muß das denn extra per vorschrift geregelt werden? In der geschäftspost sind gewisse angaben einfach nötig.

Axel..ist mal gespannt, ob seine spam-mails in zukunft diese angaben enthalten.
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Matthias
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Beitrag von Matthias »

Axel schreibe:
Axel..ist mal gespannt, ob seine spam-mails in zukunft diese angaben enthalten.
Wenn die Absender aus Deutschland kommen und ein ordentliches Gewerbe angemeldet haben schon (leider gibt es keinen Smilye der lachend auf dem Boden rollt und platzt) ;-)
Einen schönen Tag noch !
Matthias

www.Reisebig.de..... .....Spritmonitor.de/Reisebig
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Beitrag von Gast »

moinsen..
geht ja einwandfrei nur um geschäftspost.. aber haben ja hier genug selbständige, auf die das zutrifft..und ich hab auch schon seit jahren ne signatur, musste aber auch nachbessern weil kein ausgeschriebener vorname drin war..is halt noch bei vielen völlig unbekannt, die vorschrift gibts seit ewig, ist nur seit neuestem gesetz..macht was ihr wollt ;-);-)
und das gezeter möcht ich hören wenns ne abmahnung über 800teuro gibt weil die hr-nummer nicht drin is oder so..

nice week
manu
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Schnabeltier
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Beitrag von Schnabeltier »

das ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf den sehr agressiven Kundenfang per e-mail und per Telefon. Wer schon einmal damit zu tun hatte weiß, dass die Verbraucherrechte auf Widerrug gern dadurch abgeschnitten werden, dass keine Adresse angegeben ist, keine Tel-Nr., keine Fax-Nr. etc.
Eine fristgerechte Wahrnehmung der Verbraucherrechte ist damit häufig erschwert und unmöglich gemacht.
Daher die Verpflichtung, Angaben zu machen und sich als Gewerbetreibender zu outen.

Meiner Meinung nach eine sinnvolle Entscheidung.
Gruß Jan
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