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Rechtsfrage: Verwaltung bei Eigentümergemeinschaft

Verfasst: 14.05.2018, 16:37
von Tomgar3
Moinsen allwissendes Forum,

kurz zur Sachlage:
Schwiegerma hat ein Mittelhaus in einer Eigentümergemeinsachft von 4 Parteien.
Sie lebt dort ganzjährig.
Die anderen Parteien betreiben dies als Ferienhäuser.

Verwalter: Bisher eine der Parteien als Verwalter, ewig lange Unfrieden wegen Uneinigkeiten.
Dieser will den Job nicht mehr, die 3 anderen Parteien wollen eine Verwaltung beauftragen für teures Geld.

So.
Schwiegerma will sowieso ihre eigene Mülltonne, und per se sowieso sich selbst verwalten, da die anderen 3 Häuser quasi gammeln.

Frage somit: "Hat man in so einer Konstellation die Möglichkeit aus dieser Verwalternummer als Einzelpartei rauszukommen?"

Dankend
das Tom

Re: Rechtsfrage: Verwaltung bei Eigentümergemeinschaft

Verfasst: 15.05.2018, 01:01
von sepp-t
Tomgar3 hat geschrieben:Frage somit: "Hat man in so einer Konstellation die Möglichkeit aus dieser Verwalternummer als Einzelpartei rauszukommen?"

Dankend
das Tom
Eher nicht.

Liegt am WEG (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht oder kurz "Wohnungseigentumsgesetz") und hier erstmal an § 11.
guggstuhier

Wie die Verwaltung geregelt werden muss steht dann in den §§ 20 fortfolgende des WEG.
guggstu->WEG

Im Zweifel muss Sie es (ggf. mit Hilfe Dritter?) eben für alle und damit auch für sich selbst alleine machen...
Solange die anderen drei nur Ihre Ruhe haben und nichts machen wollen, sollte das auch kein Problem sein und ist auch kein Hexenwerk.

Re: Rechtsfrage: Verwaltung bei Eigentümergemeinschaft

Verfasst: 15.05.2018, 05:12
von Tomgar3
Moin Sepp.
Jo, dachte mer uns.
Ich tippe da wird dann noch sehr viel Geld in Anwälte fließen bis die sich alle mit ihren Wünschen einkriegen.

Ick weeß warum ich bei der Haussuche solche Reihenhausgeraffel komplett ausgeklammert hatte.

Danke Dir Sepp! :prost:

Winker
Tom

Re: Rechtsfrage: Verwaltung bei Eigentümergemeinschaft

Verfasst: 15.05.2018, 08:03
von Hypnodoc
Tach auch!
Im Grundbucheintrag steht, ob es sich um eine unteilbare Gemeinschaft handelt. In der Regel gibt es dann auch Gemeinschaftseigentum (Wege, Grasflächen, Carport), wo die Kosten gemeinsam getragen werden müssen. Das mit der eigenen Mülltonne ist aber nicht das Problem, wenn die anderen Eigentümer mitmachen.
Gruß Hypnodoc