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Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 08.10.2018, 08:27
von Hypnodoc
Hallo!
Gestern auf der Autobahn habe ich ein paar wunderliche Motoorradumbauten gesehen. Daraus ergab sich dann ein kleiner Streit, welchen ich gern geklärt hätte.
Wenn ich nicht genehmigte Umbauten am Mopped habe, erlischt doch die Betriebserlaubnis. Mein Bruder sagt, damit die Versicherung aus der Haftung im Falle eines Unfalls herauskommt, muss nachgewiesen werden, dass diese Umbauten am Unfall Schuld waren. Ich sage, dass Teil hat auf der Straße wegen der fehlenden Betriebserlaubnis nix zu suchen und damit haftet die Versicherung generell nicht bei einem Unfall.

Wer weiß es?
Gruß Hypnodoc

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 08.10.2018, 08:38
von dünnbrettbohrer
Bei nicht genehmigten Umbauten kann die Versicherung u.U. eine Unfallursache herleiten, das trifft generell zu. Führen diese Umbauten zum Erlöschen der BE tut sich da die Versicherung besonders leicht.
Aber nicht alle nicht genehmigten Umbauten führen zum Erlöschen der BE (s. § 19 Abs. II StVZO)

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 08.10.2018, 11:10
von BIGBANGER
Also: Die Haftpflicht zahlt erst einmal immer! Also der Schaden eines anderen wird schon mal übernommen. Die Versicherung könnte dich als Betreiber dann in Regress nehmen bei grober Fahrlässigkeit bis 10.000 euro maximal..passiert aber sehr selten, wenn dann durch hohen Alkohol Konsum z.B. oder bei einer Straftat usw...
Deine Fahrzeugversicherung würde je nachdem was nun passiert ist prüfen ob der Umbau im ursachlichen Zusammenhang mit dem Unfall steht..also per Gutachten usw...die wenigsten fahren mit ner Vollkasko rum, wenn Teilkasko dann ist eh nur Glasbruch versichert.
Abgefahrene Reifen, falsche Reifen, schlechte Bremsen, kein Tüv usw..trotzdem würde die Haftpflicht zahlen, die eigen Versicherung für meinen Schaden evtl. dann nicht, aber das kann man einfach pauschal nicht sagen..
Bisher haben die bei uns schneller bezahlt als mir häufig lieb war und dem Kunden auch.. ruckzuck wird hier so ein Haftpflichtschaden bezahlt..solange ein Gutachten eingereicht wird vom Geschädigten läuft die Stoppuhr, das Schadenmanagement muss innerhalb von 24 Std reagieren usw..
klar es gibt Ausreißer und schon mal hängts auch mal, aber in 90% der Fälle läufts ruck zuck..


MFG Oliver Hauptagent der ERGO

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 08.10.2018, 11:30
von Pixxel
BIGBANGER hat geschrieben:Also: Die Haftpflicht zahlt erst einmal immer! Also der Schaden eines anderen wird schon mal übernommen. Die Versicherung könnte dich als Betreiber dann in Regress nehmen bei grober Fahrlässigkeit bis 10.000 euro maximal..passiert aber sehr selten, wenn dann durch hohen Alkohol Konsum z.B. oder bei einer Straftat usw...
Deine Fahrzeugversicherung würde je nachdem was nun passiert ist prüfen ob der Umbau im ursachlichen Zusammenhang mit dem Unfall steht..also per Gutachten usw...die wenigsten fahren mit ner Vollkasko rum, wenn Teilkasko dann ist eh nur Glasbruch versichert.
Abgefahrene Reifen, falsche Reifen, schlechte Bremsen, kein Tüv usw..trotzdem würde die Haftpflicht zahlen, die eigen Versicherung für meinen Schaden evtl. dann nicht, aber das kann man einfach pauschal nicht sagen..
Bisher haben die bei uns schneller bezahlt als mir häufig lieb war und dem Kunden auch.. ruckzuck wird hier so ein Haftpflichtschaden bezahlt..solange ein Gutachten eingereicht wird vom Geschädigten läuft die Stoppuhr, das Schadenmanagement muss innerhalb von 24 Std reagieren usw..
klar es gibt Ausreißer und schon mal hängts auch mal, aber in 90% der Fälle läufts ruck zuck..


MFG Oliver Hauptagent der ERGO
Das ist doch mal was :)
Klasse was bei sonem Forum alles an Info bei rumkommt :good:

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 08.10.2018, 15:28
von Komikus
Meine Erfahrungen sind, dass die Versicherung sich immer wieder aus ihrer Verantwortung stehlen will.

Bsp.:
eine KTM (versichert mit TK) wird während einer Veranstaltung (nehmen wir mal die Baja) nachts geklaut.
Versicherung weigert sich den Schaden zu bezahlen, da die KTM auf der Veranstaltung ja sicher nicht mit ihren gedrosselten 8KW gefahren wurde. Damit entspricht sie nicht den "Papieren" und damit wird nichts bezahlt.

Unfall mit altem Manta mit Frittentheke hinten drauf (Fremdverschulden). Die Theke war nicht eingetragen, damit entspricht das Fahrzeug nicht den "Papieren", Pech gehabt; gibt kein Geld.

Ja, mag sein, dass im Haftpflichtfall immer gleich alles bezahlt wird, aber ich glaube wenn es um die anderen Kosten wie Kasko geht, da versuchen sie immer einen Weg zu finden.

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 08.10.2018, 18:21
von BIGBANGER
klär mich auf! Selber erlebt oder an der Theke gehört??
Meine Erfahrung als Versicherungsagent, selbständig seit Mai 2000, nee das stimmt mal so nicht!
Außerdem hatte ich auf die Kasko ja hingewiesen und je nach Fall und Versicherung kann man es einfach nicht pauschalieren oder gleich mal wieder sagen alle Versicherungen sind scheisse und Betrüger!
BSP KTM wie kann sie nachweisen das es keine 8KW sind wenn Maschine weg ist?? 2. hierbei ist ja Rennveranstaltungen sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! Ist übrigens bei allen Versicherungen so!
Fall Manta: Klarer Fall für eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehr! Also klagen und Rechtsanwalt nehmen! Wer aber dann wieder an den 80 euro im Jahr für den Verkehrsrechtsschutz spart hat halt Pech gehabt.
Wie gesagt du hast hier 2 Fälle angebracht als Negativbeispiel..bei sicher 1000senden von Fällen wo bezahlt wurde trotz Frittentheke oder abgeklebten Scheiben usw...

..übrigens in den USA bekommst du immer gleich 10% Mitschuld auch wenn dir einer hinten drauf fährt, warum? Na du hättest auch zuhause bleiben können und dann wäre es nicht zu einem Unfall gekommen, wenn du gar nicht da gewesen wärst! Rat mal warum in den Krankenhäusern da Typen rumstehen und Visitenkarten von Rechtsanwälten verteilt werden..

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 08.10.2018, 19:39
von teddy
Kann der Oliver nicht für uns alle ein Top Angebot für die Big bei der Ergo für uns heraus handeln?

Bei hunderten von Big ' s hier im Forum, wäre das doch für jeden eine vorteilhafte Sache! :?

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 08.10.2018, 19:51
von fuenfroller
teddy hat geschrieben:Kann der Oliver nicht für uns alle ein Top Angebot für die Big bei der Ergo für uns heraus handeln?

Bei hunderten von Big ' s hier im Forum, wäre das doch für jeden eine vorteilhafte Sache! :?
Na wenn er was richtig gutes raus holen kann werden es bestimmt 10% Ersparnis oder so.
Ich weiß, Kleinvieh macht auch Mist, aber bei mir wären es dann statt 34,35€ im Jahr, ja nur noch 30,92€ :prost:
Aber nur eins davon denn sonst ist das ganze Ersparte wieder gleich weg. :lol:

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 08.10.2018, 23:02
von sepp-t
Das eine (Haftpflicht- und Kaskoschutz) hat grundsätzlich erst einmal weniger mit dem anderen (der Betriebserlaubnis) zu tun.

ABER Nr.1:
Die Versicherer könnten wegen der erloschenen Betriebserlaubnis erst einmal behaupten, dass es mit Betriebserlaubnis (also ohne den Mangel am KFZ) nicht zum Schaden gekommen wäre, und dann müsste man selbst erst einmal den Nachweis erbringen, dass der Unfall auch ohne den Mangel am KFZ der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat, so eingetreten wäre.
Und die Richter würden hier auch erst einmal sicher eine Beweislastumkehr sehen, weil man ja für das Erlöschen der Betriebserlaubnis die Verantwortung trägt, also bleibt die Beweisführung an Dir hängen und würde die Versicherung so auch Recht bekommen, wenn Du den Nachweis nicht führen kannst.

Und ABER Nr.2:
Du hast ganz unabhängig von der Haftung für die Unfallschäden gleich auch noch ein OWI-Verfahren am Hals wegen dem Fahren ohne gültige ABE gemäß § 69 StVZO.
Und wenn dann auch noch eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern deshalb nicht ausgeschlossen werden kann (was hier bei einem Unfall sicher vorausgesetzt werden würde) haste auch noch höhere Bußgelder neben den Pünktchen in Flensburg zu erwarten...

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 09.10.2018, 08:13
von Indyjaner
sepp-t hat geschrieben:Das eine (Haftpflicht- und Kaskoschutz) hat grundsätzlich erst einmal weniger mit dem anderen (der Betriebserlaubnis) zu tun.

ABER Nr.1:
Die Versicherer könnten wegen der erloschenen Betriebserlaubnis erst einmal behaupten, dass es mit Betriebserlaubnis (also ohne den Mangel am KFZ) nicht zum Schaden gekommen wäre, und dann müsste man selbst erst einmal den Nachweis erbringen, dass der Unfall auch ohne den Mangel am KFZ der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat, so eingetreten wäre.
Und die Richter würden hier auch erst einmal sicher eine Beweislastumkehr sehen, weil man ja für das Erlöschen der Betriebserlaubnis die Verantwortung trägt, also bleibt die Beweisführung an Dir hängen und würde die Versicherung so auch Recht bekommen, wenn Du den Nachweis nicht führen kannst.

Und ABER Nr.2:
Du hast ganz unabhängig von der Haftung für die Unfallschäden gleich auch noch ein OWI-Verfahren am Hals wegen dem Fahren ohne gültige ABE gemäß § 69 StVZO.
Und wenn dann auch noch eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern deshalb nicht ausgeschlossen werden kann (was hier bei einem Unfall sicher vorausgesetzt werden würde) haste auch noch höhere Bußgelder neben den Pünktchen in Flensburg zu erwarten...
Genau so sehe ich das auch! Darum hat meine BIG ab Gestern alle Veränderungen in den Papieren eingetragen und frisch HU. Im waren Leben und Streitfall versucht jeder seine Haut zu Retten, bei manchen kommt auch noch die gier nach mehr hinzu.

Gruß
Indy

Re: Betriebserlaubnis erloschen und dann Unfall

Verfasst: 09.10.2018, 09:24
von BIGBANGER
Na wenn er was richtig gutes raus holen kann werden es bestimmt 10% Ersparnis oder so.
Ich weiß, Kleinvieh macht auch Mist, aber bei mir wären es dann statt 34,35€ im Jahr, ja nur noch 30,92€ :prost:
Aber nur eins davon denn sonst ist das ganze Ersparte wieder gleich weg. :lol:[/quote]

Ja das ist gerade jetzt in der Wechselzeit wieder so..da rufen bei mir Leute an die schon gaaaanz günstig versichert sind mit ner Jahresprämie von 235 euro für Ihr Auto mit Vollkasko und wollen noch 20% sparen!
Ich denke hier ist keiner der wirklich viel für seine BIG im Jahr bezahlt, sie ist ja schon im Verhältnis ein günstiges Motorrad.
Ich hab einige GS 1200 ADV Vollkaskoversichert, da liegen die jährlichen Prämien im 4 stelligen Bereich, da kann man natürlich bei 10% Rabatt noch viel sparen!
Geiz ist aber nicht immer geil grad bei ner guten Versicherung und wenn es dann drauf ankommt, so wie bei diesem Thema hier.
Wer dann den billigsten Kaskoschutz gewählt hat kann auch nicht viel erwarten, oder wer nur eine kleine BIG versichert hat und sonst nix..solche Sachen speilen bei ner kulanten Regulierung schon eine Rolle!
Daher kann man nichts pauschalieren..ich bin mal von nem Trecker über den Haufen gefahren worden, meine XT500 war Totalschaden, ich musste den Rechtsanwalt einschalten damit mal was passierte, die VGH hat da schon alles verzögert was ging..hinterher aber doch alles bezahlt, das hat so 2 Monate gedauert. Meine eigene Unfallversicherung hat meinen Zehbruch sofort ohne Probleme mit gutachten dann übernommen. Alles Normal! Ach ja, an der XT waren die Federbeine nicht Eingetragen und der Lenker nicht..hat keinen interessiert trotz 10 seitigem Gutachten mit Bildern, denn selbst der Gutachter hat da nicht nach geguckt, da ich ja seitlich abgeräumt wurde und 5 Zeugen dabei waren.
Naja nützt mir nun auch nix mit schiefen und krummen Zeh und mit Schuhröße 45 links und 46 rechts..Wetter wird anders er zieht wieder!
Hab noch Ekelbilder hier falls die einer sehen will!
Mit 50 km/h mit dem Fuß vor ne Laterne geknallt, die XT war vor mir wieder heile