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Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 16:04
von BIG Jesen
Moin,

heute das erste mal im Leben Pech mit dem TÜV gehabt.
Aber von vorne: seit 2017 fahre ich einen 140er Scout. Für den hatte ich mir die Freigabe bei Heidenau ausgedruckt und hatte sie immer dabei. Heute habe ich mir gedacht, lass den Reifen mal gleich eintragen, gibt ja eine neue Regelung. Der Typ hatte angeblich keine Berechtigung zum Eintragen und TÜV dürfe er wegen des falschen Reifens nicht erteilen. Die neue Regelung gilt meiner Meinung nach doch nur für vor 12/2019 produzierte Reifen bzw. generell ab 2025.

Wer hat recht?

Gruß Jens

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 16:52
von Sandra07
Hi,

Die Regelung gilt für nach 12/2019 hergestellte Reifen. Die bis 12/2019 hergestellten Reifen darfst du noch ohne Eintragung bis 2025 fahren.
Mein TÜV-Prüfer wollte die auch nicht eintragen, ob er nicht konnte oder wollte, weiß ich nicht. Waren aber eh alte Reifen. Irgendwann war dann mal eine Vertretung des TÜV-Prüfers da, der durfte auch nicht eintragen, hat uns aber einen Kontakt zu einem Kollegen hergestellt, der dann alle Reifen eingetragen hat.
Gruß
Sandra

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 17:05
von Roland
Nach ständiger Aussage unseres Haupt- und Privatschaverständigen gibt es in der Original-BE der BIG überhaupt keine Reifenbindung (korrigiere mich bitte Bärnhard).
Pech wäre, wenn Du oder ein Vorbesitzer aus Vorsicht nachträglich bestimmte Reifen eingetragen hättet (oder die Zulassungsstelle diese fälschlich eingetragen hätte). Dann käme man(n) nicht um die Qual der Wahl herum: Eingetragenen Reifen fahren oder geeigneten Prüfer suchen und wieder austragen lassen.

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 17:08
von Big Willi
Falsch. Es gibt eine eingetragene Reifengröße. Und die ist nunmal hinten 130/80-17. Nen 140/80-17 musst du ab Reifenbaujahr 2020 eintragen.

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 20:06
von schnabelorange
Da hat der Willi recht.

Die Big hat in der Betriebserlaubnis keinen Reifenhersteller/Profiltyp eingetragen. Aber natürlich eine Größe. Die abweichende Größe musst du nun eintragen lassen....

Grüße, Bernhard

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 20:43
von DR Fahrer
Hallo, habe ich das richtig verstanden das ich den Heidenau erst ab DOT 2020 beim Tüv oder Dekra eintragen muss ?
Meine sind von 2017 und für die anstehende Prüfung noch gut.

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 20:55
von Taxel
DR Fahrer hat geschrieben: 31.03.2021, 20:43 Hallo, habe ich das richtig verstanden das ich den Heidenau erst ab DOT 2020 beim Tüv oder Dekra eintragen muss ?
Jupp.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/

So sieht erfolgreiche Lobbyarbeit aus. :rms:

Axel.

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 21:15
von Roland
Dickschiffkapitän hat geschrieben: 31.03.2021, 20:55
DR Fahrer hat geschrieben: 31.03.2021, 20:43 Hallo, habe ich das richtig verstanden das ich den Heidenau erst ab DOT 2020 beim Tüv oder Dekra eintragen muss ?
Jupp.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/

So sieht erfolgreiche Lobbyarbeit aus. :rms:

Axel.
Na ja, Bärnhard 2/3 richtig interpretiert: Wer unbedingt eine andere Reifendimension (d.h. Abmessungen, z.B. 140er Breite) UND/ODER eine ander Bauart fahren will, der muss eintragen lassen. Die "Normalos" nicht.

Merke: Wer "schön" statt funktional sein will, muss halt leiden.

Richtig jetzt, Bärnhard?

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 21:22
von DR Fahrer
Roland hat geschrieben: 31.03.2021, 21:15
Dickschiffkapitän hat geschrieben: 31.03.2021, 20:55
DR Fahrer hat geschrieben: 31.03.2021, 20:43 Hallo, habe ich das richtig verstanden das ich den Heidenau erst ab DOT 2020 beim Tüv oder Dekra eintragen muss ?
Jupp.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/

So sieht erfolgreiche Lobbyarbeit aus. :rms:

Axel.
Na ja, Bärnhard 2/3 richtig interpretiert: Wer unbedingt eine andere Reifendimension (d.h. Abmessungen, z.B. 140er Breite) UND/ODER eine ander Bauart fahren will, der muss eintragen lassen. Die "Normalos" nicht.

Merke: Wer "schön" statt funktional sein will, muss halt leiden.

Richtig jetzt, Bärnhard?
Hallo, wie ist das wenn ich den 140 er eintragen lasse, kann der 130 er dann auch noch drauf im Wechsel ? Oder nur der der gerade eingetragen ist

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 21:33
von Eintopfquäler
Wird als alternative Bereifung in den Vermerkbereich der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Manche DRs hatten früher den 140er grundsätzlich im Fahrzeugbrief mit eingetragen. Mit der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II fiel das durch unaufmerksame Wechselbesitzer und konfuse Zulassungsbeamte immer mehr weg.
Bei PKW übrigens genauso, wird nur noch die kleinste Reifengröße eingetragen. Andere Größen können per CoC (EG-BE) oder ABE montiert werden. Beim Auto ists etwas einfacher, weil davon auch mehr mit den gleichen Größen rumkurven und deutlich mehr untereinander tauschbar sind. :D

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 22:19
von teddy
Manche Prüfer tun sich auch leichter mit dem eintragen, wenn du einen anderen Schein vorzeigen kannst, in dem der Reifen eingetragen ist.
Nur so am Rande...

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 23:33
von Taxel
?????

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 23:33
von Taxel
?????

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 23:34
von Taxel
Roland hat geschrieben: 31.03.2021, 21:15
Na ja, Bärnhard 2/3 richtig interpretiert: Wer unbedingt eine andere Reifendimension (d.h. Abmessungen, z.B. 140er Breite) UND/ODER eine ander Bauart fahren will, der muss eintragen lassen. Die "Normalos" nicht.

Merke: Wer "schön" statt funktional sein will, muss halt leiden.

Richtig jetzt, Bärnhard?
Hi Roland :hi:

Es sieht doch so aus:
Jahrelang konnte man andere Reifengrößen als in den Papieren eingetragen fahren, wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Reifenherstellers mitgeführt hat.
Der Reifenhersteller hat gründlich und ausführlich alle möglichen Fahrzustände getestet bevor er seine Freigabe erteilt hat.
Alles war gut.
Jetzt setzt sich zusätzlich ein amtlich anerkannter Sachverständiger auf die Maschine, fährt in Sandalen, Kittel und mit Gemeinschaftshelm einmal um die Halle und kommt dann zum selben Ergebnis wie der Reifenhersteller nach vielen Testkilometern? Das ist doch wohl überflüssig.
Und natürlich kostet die Prüfung bei der Prüforganisation extra, das ist der Sinn der Sache.
Und noch etwas:
Es gibt ganz alte Motorräder für die keine Reifen mehr mit der Originalgrößenbezeichnung hergestellt werden. Die Fahrer dieser Maschinen sind gezwungen andere/ähnliche Reifengrößen mit Herstellerfreigabe zu fahren. Aufgrund der neuen Regelung sind sie natürlich auch gezwungen den neuen "Service" der Prüforganisationen in Anspruch zu nehmen.
Das ist einfach nur Abzocke. Mit der alten Regelung gab es keine Unfälle oder sonstige Probleme.

Axel.
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 23:35
von Taxel
Dickschiffkapitän hat geschrieben: 31.03.2021, 23:34
Roland hat geschrieben: 31.03.2021, 21:15
Na ja, Bärnhard 2/3 richtig interpretiert: Wer unbedingt eine andere Reifendimension (d.h. Abmessungen, z.B. 140er Breite) UND/ODER eine ander Bauart fahren will, der muss eintragen lassen. Die "Normalos" nicht.

Merke: Wer "schön" statt funktional sein will, muss halt leiden.

Richtig jetzt, Bärnhard?
Hi Roland :hi:

Es sieht doch so aus:
Jahrelang konnte man andere Reifengrößen als in den Papieren eingetragen fahren, wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Reifenherstellers mitgeführt hat.
Der Reifenhersteller hat gründlich und ausführlich alle möglichen Fahrzustände getestet bevor er seine Freigabe erteilt hat.
Alles war gut.
Jetzt setzt sich zusätzlich ein amtlich anerkannter Sachverständiger auf die Maschine, fährt in Sandalen, Kittel und mit Gemeinschaftshelm einmal um die Halle und kommt dann zum selben Ergebnis wie der Reifenhersteller nach vielen Testkilometern? Das ist doch wohl überflüssig.
Und natürlich kostet die Prüfung bei der Prüforganisation extra, das ist der Sinn der Sache.
Und noch etwas:
Es gibt ganz alte Motorräder für die keine Reifen mehr mit der Originalgrößenbezeichnung hergestellt werden. Die Fahrer dieser Maschinen sind gezwungen andere/ähnliche Reifengrößen mit Herstellerfreigabe zu fahren. Aufgrund der neuen Regelung sind sie natürlich auch gezwungen den neuen "Service" der Prüforganisationen in Anspruch zu nehmen.
Das ist einfach nur Abzocke. Mit der alten Regelung gab es keine Unfälle oder sonstige Probleme.

Axel.

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 23:36
von Taxel
Roland hat geschrieben: 31.03.2021, 21:15
Na ja, Bärnhard 2/3 richtig interpretiert: Wer unbedingt eine andere Reifendimension (d.h. Abmessungen, z.B. 140er Breite) UND/ODER eine ander Bauart fahren will, der muss eintragen lassen. Die "Normalos" nicht.

Merke: Wer "schön" statt funktional sein will, muss halt leiden.

Richtig jetzt, Bärnhard?
Hi Roland :hi:

Es sieht doch so aus:
Jahrelang konnte man andere Reifengrößen als in den Papieren eingetragen fahren, wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Reifenherstellers mitgeführt hat.
Der Reifenhersteller hat gründlich und ausführlich alle möglichen Fahrzustände getestet bevor er seine Freigabe erteilt hat.
Alles war gut.
Jetzt setzt sich zusätzlich ein amtlich anerkannter Sachverständiger auf die Maschine, fährt in Sandalen, Kittel und mit Gemeinschaftshelm einmal um die Halle und kommt dann zum selben Ergebnis wie der Reifenhersteller nach vielen Testkilometern? Das ist doch wohl überflüssig.
Und natürlich kostet die Prüfung bei der Prüforganisation extra, das ist der Sinn der Sache.
Und noch etwas:
Es gibt ganz alte Motorräder für die keine Reifen mehr mit der Originalgrößenbezeichnung hergestellt werden. Die Fahrer dieser Maschinen sind gezwungen andere/ähnliche Reifengrößen mit Herstellerfreigabe zu fahren. Aufgrund der neuen Regelung sind sie natürlich auch gezwungen den neuen "Service" der Prüforganisationen in Anspruch zu nehmen.
Das ist einfach nur Abzocke. Mit der alten Regelung gab es keine Unfälle oder sonstige Probleme.

Axel.
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 23:43
von Taxel
Dickschiffkapitän hat geschrieben: 31.03.2021, 23:36
Roland hat geschrieben: 31.03.2021, 21:15
Na ja, Bärnhard 2/3 richtig interpretiert: Wer unbedingt eine andere Reifendimension (d.h. Abmessungen, z.B. 140er Breite) UND/ODER eine ander Bauart fahren will, der muss eintragen lassen. Die "Normalos" nicht.

Merke: Wer "schön" statt funktional sein will, muss halt leiden.

Richtig jetzt, Bärnhard?
Hi Roland :hi:

Es sieht doch so aus:
Jahrelang konnte man andere Reifengrößen als in den Papieren eingetragen fahren, wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Reifenherstellers mitgeführt hat.
Der Reifenhersteller hat gründlich und ausführlich alle möglichen Fahrzustände getestet bevor er seine Freigabe erteilt hat.
Alles war gut.
Jetzt setzt sich zusätzlich ein amtlich anerkannter Sachverständiger auf die Maschine, fährt in Sandalen, Kittel und mit Gemeinschaftshelm einmal um die Halle und kommt dann zum selben Ergebnis wie der Reifenhersteller nach vielen Testkilometern? Das ist doch wohl überflüssig.
Und natürlich kostet die Prüfung bei der Prüforganisation extra, das ist der Sinn der Sache.
Und noch etwas:
Es gibt ganz alte Motorräder für die keine Reifen mehr mit der Originalgrößenbezeichnung hergestellt werden. Die Fahrer dieser Maschinen sind gezwungen andere/ähnliche Reifengrößen mit Herstellerfreigabe zu fahren. Aufgrund der neuen Regelung sind sie natürlich auch gezwungen den neuen "Service" der Prüforganisationen in Anspruch zu nehmen.
Das ist einfach nur Abzocke. Mit der alten Regelung gab es keine Unfälle oder sonstige Probleme. Mit der neuen Regelung wird nichts besser.

Axel.
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 23:44
von Taxel
Roland hat geschrieben: 31.03.2021, 21:15
Na ja, Bärnhard 2/3 richtig interpretiert: Wer unbedingt eine andere Reifendimension (d.h. Abmessungen, z.B. 140er Breite) UND/ODER eine ander Bauart fahren will, der muss eintragen lassen. Die "Normalos" nicht.

Merke: Wer "schön" statt funktional sein will, muss halt leiden.

Richtig jetzt, Bärnhard?
Hi Roland :hi:

Es sieht doch so aus:
Jahrelang konnte man andere Reifengrößen als in den Papieren eingetragen fahren, wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Reifenherstellers mitgeführt hat.
Der Reifenhersteller hat gründlich und ausführlich alle möglichen Fahrzustände getestet bevor er seine Freigabe erteilt hat.
Alles war gut.
Jetzt setzt sich zusätzlich ein amtlich anerkannter Sachverständiger auf die Maschine, fährt in Sandalen, Kittel und mit Gemeinschaftshelm einmal um die Halle und kommt dann zum selben Ergebnis wie der Reifenhersteller nach vielen Testkilometern? Das ist doch wohl überflüssig.
Und natürlich kostet die Prüfung bei der Prüforganisation extra, das ist der Sinn der Sache.
Und noch etwas:
Es gibt ganz alte Motorräder für die keine Reifen mehr mit der Originalgrößenbezeichnung hergestellt werden. Die Fahrer dieser Maschinen sind gezwungen andere/ähnliche Reifengrößen mit Herstellerfreigabe zu fahren. Aufgrund der neuen Regelung sind sie natürlich auch gezwungen den neuen "Service" der Prüforganisationen in Anspruch zu nehmen.
Das ist einfach nur Abzocke. Mit der alten Regelung gab es keine Unfälle oder sonstige Probleme. Mit der neuen Regelung wird nichts besser.

Axel.
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 23:48
von Taxel
?????

Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens

Verfasst: 31.03.2021, 23:49
von Taxel
?????