Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Was zu Hölle ist denn hier los????
- Lackmichel
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Du solltest mit dem Alkohol wieder aufhörenDickschiffkapitän hat geschrieben:Was zu Hölle ist denn hier los????
Gestern stand ich vorm Abgrund..., heute bin ich ein Schritt weiter...
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Vielleicht sollte ich wieder damit anfangen!
- Lackmichel
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Das Ergebnis sieht man oben..... bitte wieder Cola und Kakao
Gestern stand ich vorm Abgrund..., heute bin ich ein Schritt weiter...
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- Bambi
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Gute Idee!
\'Find me kindness, find me beauty, find me truth\' (Dreamtheater \'Learning to live\')
Tip: http://www.morow.com" onclick="window.open(this.href);return false; (fantastisches Progressive Rock Radio)
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- PeterM
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Du willst doch nur deinen Beitragszähler hochjagen
Oder du postest gleich "April April"
Gruß Peter
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Gruß Peter
Stonewall*Noise*Orchestra... die geilste Stonerband aus Schweden!!
www.snoband.com
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- DR_UPS
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
moin
erstmal glueckwunsch dem axel zum megaposter
ich war vor 14tagen beim tuev genauer gtue
der pruefer meinte, hast du ne freigabe mit fuer den 140er heidenau?
aehh noe leider nicht..hat am pc geschaut, plakette geklebt, alles gut.
es gibt noch pruefer mit kopf!
gruss,uwe
erstmal glueckwunsch dem axel zum megaposter
ich war vor 14tagen beim tuev genauer gtue
der pruefer meinte, hast du ne freigabe mit fuer den 140er heidenau?
aehh noe leider nicht..hat am pc geschaut, plakette geklebt, alles gut.
es gibt noch pruefer mit kopf!
gruss,uwe
Big fahren ist wie nach langer Zeit Hause kommen..
- Sandra07
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Das Problem hatte ich gestern auch, aber ich konnte den zweiten Beitrag wieder löschen
- schnabelorange
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
So Gemeinde,
mal was zum Lesen. Wer es beim ersten Lesen versteht ist gut...
Abweichungen von den Angaben CoC / ZB I bezüglich
- Fabrikats- und Profilbindung
- Größe/Dimension
der Kraftradbereifung sind bei HU nach neuen Kriterien zu beurteilen.
Krafträder mit Reifen aus älterer Produktion bis Ende 2019 werden bei entsprechenden Abweichungen bis Ende 2024 nach der bisherigen Handhabung beurteilt, d.h.:
- bis DOT xx19 = bisherige Handhabung i.V.m. Freigaben, UBB (Unbedenklichkeitsbescheinigungen) (befristet bis 12/2024)
Die neue Handhabung gilt für Krafträder mit neu produzierten Reifen, d.h.:
- ab DOT 0120 = neue Handhabung
- zusätzlich neue Handhabung: Gleichstellung EG-TG und ABE
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
ab DOT 0120:
----------------------------------
- Kraftrad mit EG-TG oder ABE und ohne TÄ mit Einfluss auf RRK
- zulässig: - Bereifung wie CoC / ZB I
-------------------------------------------
- zulässig mit Serviceinformation Reifenhersteller empfohlen (= "geeignete Bereifung"):
- Reifenfabrikat/-profil abweichend (Reifengröße wie CoC / ZB I und LI / SI gleichw./ausreichend)
- Reifengröße abweichend (innerhalb Seriengrößen* und LI / SI gleichw./ausreichend)
(Serviceinformation / Bescheinigung Reifenhersteller: Ersatz für Freigaben, UBB)
* "innerhalb Seriengrößen" = nicht schmaler/breiter als der schmalste/breiteste und nicht größer/kleiner im Abrollumfang als der größte/kleinste Serienreifen laut CoC / ZB I
- unzulässig: Reifengröße abweichend (außerhalb Seriengröße(n))
BAG Reifen allein nicht ausreichend, mit 19.3-Prüfzeugnis = ÄA, ohne 19.3-Prüfz. = §21TÄ
Bescheinigung Reifenhersteller empfohlen (= "Prüfgrundlage" §21TÄ)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
- Kraftrad mit EBE oder mit TÄ mit Einfluss auf RRK
- zulässig: Bereifung wie CoC / ZB I
-alles andere: unzulässig
(BAG Reifen allein nicht ausreichend, mit 19.3-Prüfzeugnis = ÄA, ohne 19.3-Prüfz. = §21TÄ
Bescheinigung Reifenhersteller empfohlen (= "Prüfgrundlage" §21TÄ))
Grüße, Bernhard
mal was zum Lesen. Wer es beim ersten Lesen versteht ist gut...
Abweichungen von den Angaben CoC / ZB I bezüglich
- Fabrikats- und Profilbindung
- Größe/Dimension
der Kraftradbereifung sind bei HU nach neuen Kriterien zu beurteilen.
Krafträder mit Reifen aus älterer Produktion bis Ende 2019 werden bei entsprechenden Abweichungen bis Ende 2024 nach der bisherigen Handhabung beurteilt, d.h.:
- bis DOT xx19 = bisherige Handhabung i.V.m. Freigaben, UBB (Unbedenklichkeitsbescheinigungen) (befristet bis 12/2024)
Die neue Handhabung gilt für Krafträder mit neu produzierten Reifen, d.h.:
- ab DOT 0120 = neue Handhabung
- zusätzlich neue Handhabung: Gleichstellung EG-TG und ABE
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
ab DOT 0120:
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- Kraftrad mit EG-TG oder ABE und ohne TÄ mit Einfluss auf RRK
- zulässig: - Bereifung wie CoC / ZB I
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- zulässig mit Serviceinformation Reifenhersteller empfohlen (= "geeignete Bereifung"):
- Reifenfabrikat/-profil abweichend (Reifengröße wie CoC / ZB I und LI / SI gleichw./ausreichend)
- Reifengröße abweichend (innerhalb Seriengrößen* und LI / SI gleichw./ausreichend)
(Serviceinformation / Bescheinigung Reifenhersteller: Ersatz für Freigaben, UBB)
* "innerhalb Seriengrößen" = nicht schmaler/breiter als der schmalste/breiteste und nicht größer/kleiner im Abrollumfang als der größte/kleinste Serienreifen laut CoC / ZB I
- unzulässig: Reifengröße abweichend (außerhalb Seriengröße(n))
BAG Reifen allein nicht ausreichend, mit 19.3-Prüfzeugnis = ÄA, ohne 19.3-Prüfz. = §21TÄ
Bescheinigung Reifenhersteller empfohlen (= "Prüfgrundlage" §21TÄ)
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- Kraftrad mit EBE oder mit TÄ mit Einfluss auf RRK
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-alles andere: unzulässig
(BAG Reifen allein nicht ausreichend, mit 19.3-Prüfzeugnis = ÄA, ohne 19.3-Prüfz. = §21TÄ
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Grüße, Bernhard
Alles was wirklich Spaß macht ist entweder unmoralisch oder ungesetzlich oder macht dick
- DR_UPS
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
haha
kannst du jetzt nochmal drunterschreiben, was wir wissen muessen?
gruss,uwe
kein rechtsgelehrter
kannst du jetzt nochmal drunterschreiben, was wir wissen muessen?
gruss,uwe
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Big fahren ist wie nach langer Zeit Hause kommen..
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
ach Uwe
das haben wir doch letztes Jahr alles schon x mal durchgekaut
bisher hat es gereicht eine Reifenfreigabe vom Hersteller zu haben, um den entsprechenden Reifen fahren zu dürfen
seit Anfang letzten Jahres musst Du mit dieser Freigabe beim TÜV vorstellig werde, der macht ein Gutachten (und kassiert Kohle)
wer in Hessen wohnt darf das Gutachten zur Sammlungsbehörde schicken damit die das Gutachten auf Richtigkeit prüfen (und Kohle kassiert)
mit dem Papierstapel gehst Du zur Zulassungstelle und die trägt dir das dann ein (und kassiert Kohle)
und nun die Preisfrage:
worum geht es bei dem ganzen Zauber ?
na um Deine Kohle !
das haben wir doch letztes Jahr alles schon x mal durchgekaut
bisher hat es gereicht eine Reifenfreigabe vom Hersteller zu haben, um den entsprechenden Reifen fahren zu dürfen
seit Anfang letzten Jahres musst Du mit dieser Freigabe beim TÜV vorstellig werde, der macht ein Gutachten (und kassiert Kohle)
wer in Hessen wohnt darf das Gutachten zur Sammlungsbehörde schicken damit die das Gutachten auf Richtigkeit prüfen (und Kohle kassiert)
mit dem Papierstapel gehst Du zur Zulassungstelle und die trägt dir das dann ein (und kassiert Kohle)
und nun die Preisfrage:
worum geht es bei dem ganzen Zauber ?
na um Deine Kohle !
Aynchel aus Meddersheim
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ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
- DR_UPS
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
ja ok das war ja von vornherein klar.Aynchel hat geschrieben: ↑01.04.2021, 16:16 ach Uwe
das haben wir doch letztes Jahr alles schon x mal durchgekaut
bisher hat es gereicht eine Reifenfreigabe vom Hersteller zu haben, um den entsprechenden Reifen fahren zu dürfen
seit Anfang letzten Jahres musst Du mit dieser Freigabe beim TÜV vorstellig werde, der macht ein Gutachten (und kassiert Kohle)
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mit dem Papierstapel gehst Du zur Zulassungstelle und die trägt dir das dann ein (und kassiert Kohle)
und nun die Preisfrage:
worum geht es bei dem ganzen Zauber ?
na um Deine Kohle !
es war ein gutes system,an dem der verein nicht verdient hat...
wurde dann geaendert.
ich wollte eigentlich eine uebersetzung des ,hm gesetzestextes, verodnung..was auchimmerin ein teil ,was man sich abspeichert,wenn mal einer im kittel komisch kommt.
gruss,uwe
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- jöärch
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Ja simmer hier aufem holländischen Trampolin
- duzuki
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Hi Jörch
Dein Link funktioniert leider nicht
Dann fehlt aber noch ein Bild mit Kettcar
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Vier Räder bewegen den Körper , zwei den Geist .
- Lackmichel
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Gestern stand ich vorm Abgrund..., heute bin ich ein Schritt weiter...
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Man muss auch mal Glück haben können
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
ich weiss wo ich die Zeitdokumente archiviert habe
und da bleiben sie auch
Aynchel
manchmal kein Kameradenschein
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manchmal kein Kameradenschein
Aynchel aus Meddersheim
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- schorsch
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
Letztes Jahr im Februar hat der TÜV Prüfer die Eintragung des 140er Hinterreifens abgelehnt, mit der Begründung, dass die Felge für einen 140er zu schmal sei. Er zeigte mir eine Modellunabhängige Tabelle... Schön wenn überall die gleichen Regeln gelten... nicht.
SR 43 B von '92 seit 06/2009
RD 50 M von '81 seit 2004 (Heißes Eisen für den Stadtverkehr)
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
schmale Reifen fahren sich geiler
Aynchel aus Meddersheim
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- Eintopfquäler
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Re: Kein TÜV/ keine Eintragung des Reifens
DR 650 SP41-45 hat die gleiche Felge hinten. Exakt identisch. Die haben übrigens auch das gleiche Problem - allerdings mit der Eintragung des 130er Reifens. Standard dort sind 120.
Der TÜV-Man hat in dem Fall sogar mal recht, rein rechnerisch ist der 140er zu breit. Auch Aynchel hat recht. Weil der 140er nun mal zu breit ist wölbt er sich stark und fährt sich im Vergleich zum 130er ziemlich besch...eiden. Mir wars jedenfalls zu gewöhnungsbedürftig.
Alles lief perfekt nach Plan... Aber der Plan war Kacke.