Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

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DrHexe
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von DrHexe »

Donna hat geschrieben:
Die_Grille hat geschrieben:Ja dann sollen die Apostel erst mal ihre BIG zurück rüsten, sonst habt ihr auch keinen Versicherungsschutz!!!!!!!!!!!!

Ich sehe eher das Problem dabei das es ein Leichtkraft ist und keine Mofa.
Für eine Mofa brauch man ja keinen Führerschein sondern diese Prüfbescheinigung.
Und dann gibt es nur ein Verwarngeld, aber für die 125ziger brauch man ja einen Führerschein. Oder?
Ne ne...
Da macht die Obrigkeit keinen Unterschied... :nono: :nono: :nono:

genau so lernen wir es in der Fahrschule

Bild
[color=#0000FF]Prinzipiell bin ich ein liebes
Engelchen,
die aber auch gerne mal auf einem
Besen unterwegs ist !!![/color]

[url=http://de.tinypic.com/r/am31af/6]HexenBig[/url]
[url=http://i45.tinypic.com/dyp4j7.jpg]HexenBig[/url]
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[url=http://i46.tinypic.com/6od47q.jpg]Gesammelte Werke[/url]
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Die_Grille
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von Die_Grille »

Gut zu wissen früher war das anders, da gab nur ein Verwarngeld und evtl. mal ein Wochenende im Altenheim helfen.
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Immel
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von Immel »

o´leck ...
wie konnte ich nur so alt werden ...

was soll ich tun wenn mir morgen nachmittag n hubschrauber aufn kopf fällt...

sei doch froh das sich dein kind für was interessiert was nix mit pc zu tun hat ...
wo kein kläger oder schaden ..da kein richter
gruß aus dem Hunsrück
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RS Racer
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von RS Racer »

Ach Jungs unbd auch kamel, jeder macht mal Fehler und Grille weiss es ja jetzt besser unbd wird seine Tochter wohl nicht mehr fahren lassen.
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Ralle09
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von Ralle09 »

Die_Grille hat geschrieben:Gibt es dann noch einen Unterschied wenn die dann 14 wäre wegen Stafmündig?
Das würde ich schon behaupten. Erklärung dazu hast Du ja selbst geliefert. Sollte man auch nicht auf die leichte Schulter nehmen, macht nen Haufen Ärger.

Allerdings gestaltet sich das mit dem unterbinden echt schwierig. Wenn es nicht der Roller von Papi ist, dann wird es wohl das Gefährt von jemand anderem, wenn das Interesse am fahren besteht. Und das könnt Ihr mir glauben. Ich habe auch weit vor Fahrerlaubnis mit Mofa´s, Moped´s, Auto´s und Motorrädern experimentiert obwohl alles nur denkbare unternommen wurde das zu unterbinden. Bin übrigens auch von der Rennleitung aufgehalten worden und habe meine gerechte Strafe dafür bekommen. Zum Glück gabs damals wirklich nur Sozialstunden (dafür aber nen mächtigen Haufen) und keine Führerscheinsperre. Ob ichs bereue? Aus heutiger Sicht ja, man kann sich da ja die dollsten Sachen ausmalen was passieren hätte können. Als Jugendlicher macht man sich darüber aber echt keinen Kopf wenn man etwas durchgeknallt ist.

Wenn Ihr Eurer Tochter die Sache nicht verbieten könnt oder wollt, unterstützt sie dahingehend, das ganze auf einem legalen Weg zu betreiben. Fuenfrollers Vorschlag mit der Crossmaschine in Verbindung mit Club, Verein oder wie man es auch immer nennen will finde ich hervorragend. Da ist sie weg von der Straße, kann sich austoben, lernt was für die zweirädrige Zukunft und ist zudem auch noch versichert. Ergo alle sind zufrieden.

Grüße aus Lubu
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apple87
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von apple87 »

Die_Grille hat geschrieben:
kamelle hat geschrieben: Allein als Elternteil sich diese Frage zu stellen "Bin ich denn dann auch schuld?"
[...]
Aufsichtspflichtverletzung liegt hier nicht vor und der Schlüssel hängt am Schlüsselbrett so wohl wie bei den meisten hier egal ob Auto oder Moped! Oder habt ihr eure im Tresor?
Ich denke schon das eine Aufsichtspflichtverletzung hier vorliegt. Du hast die Pflicht dafür, du kannst es lassen (was ja auch sicher einige Eltern machen) aber sobald was passiert hast du dich dafür zu verantworten.

Sicher hängt auch der Schlüssel am Schlüsselbrett aber das ist doch der Justiz egal, du hast dafür Sorge zu tragen das dein Kind nicht an den Schlüssel kommt oder es so zu erziehen das es ihn nicht nimmt. Andernfalls kann man auch schnell mal nach deiner Erziehungsfähigkeit fragen...

Versteh mich nicht falsch, ich bin bestimmt nicht der gesetztestreuste Bürger und auch nicht derjenige der Angst und Sorge um jeden und alles hat aber 13 Jahre und 125ccm vertragen sich meiner Meinung nach überhaupt nicht!
meine Kleinen Brüder fahren auch noch mit 50ccm Moppeds rum, und das seit sie 12 Jahre alt sind aber nur in seltensten Fällen auf der Straße und das auch nur bei uns aus dem Ort raus.

Rechtslage hin oder her, mich würde die herzlich wenig kümmern, dafür vielmehr die Gesundheit deines Kindes.
Und an der Stelle würde ich dich bitten das noch mal zu überdenken...
Und wenn ihr schon auf dem Land wohnt und du ihr es nicht verbieten willst, ein 50ccm Mopped von Hercules oder sowas kostet ein paarhuntert € und ist immerhin noch etwas langsamer/schwächer.


Ach ja, "Rechtsberatung" ist in Foren von Nicht-Juristen übrigens eigendlich nicht gestattet und kann u.U. Probleme geben.
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/B ... 10007.html
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raff2212
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von raff2212 »

Die_Grille hat geschrieben:
kamelle hat geschrieben: Allein als Elternteil sich diese Frage zu stellen "Bin ich denn dann auch schuld?"
Das habe ich nicht gefragt!
Eine gewisse Teilschuld könnte es geben.
Aufsichtspflichtverletzung liegt hier nicht vor und der Schlüssel hängt am Schlüsselbrett so wohl wie bei den meisten hier egal ob Auto oder Moped! Oder habt ihr eure im Tresor?
Bin ich hier im falschen Film?
Diese Diskussion (wohlgemerkt unter "erwachsenen" Leuten) dürfte ja wohl nicht Euer ernst sein.
Hier geht es um ne 13 jährige.....HALLO?! :?:
Zuletzt geändert von raff2212 am 21.03.2010, 20:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Tommi
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von Tommi »

Und illegal is das Möppi auch noch :rms:

Benutzername: Die_Grille Wohnort: MünchenLand: DeutschlandMoped Typ:: DR 800 S
SKR 125 mit 180ziger Zylinder

Wenn`s nur um Dich persönlich ginge, tät ich auch sagen, mach was Du für richtig hälst,aber so schnappt sich Dein Kidi vieleicht mit 16 Dein Auto und fährt noch, reinen Gewissens, mit vier anderen Halbwüchsigen auf die nächste Dorf Disco !
:nono: :nono: :nono:
Grüßle Tommi !

Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt.
" Mahatma Gandhi "
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mattdog81
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von mattdog81 »

also meine nachbars kinder sind auch so 12 13 jahre und der 13jährige dachte auch das er mal durchs dorf düst, tja er ist in ein parkendes auto gedonnert. ihm is nix passiert aber die führsorge is 1mal pro woche vor der tür gestanden. vom straffgeld mal abgesehen die probleme die man dann bekommt zahlen sie niemals aus!
is nicht in deutschlan so das man kinder am motorrad mitnehmen kann? bei uns in österreich dürfen sie erst ab 14jahre und ab einer größe von 1m40cm mitfahren.
mein sohn will auch sooooooooo gerne mit fahren :P leider is er erst 8jahre :( wenns mich da erwischen oweh oweh. :shock:
fellt unter sorgepflicht vernachläsigung, gibt viele viele probleme!!!! :shock: :shock:
würde ihm auch gern mitnehmen geht leider nicht auser am privatgrund, muß nicht eingezäunt sein nur gekennzeichnet quasi privatgrund nicht mehr und nicht weniger.
finds auch toll das sich deine tochter dafür interresiert und cross maschine auf geeignetem platz ist doch voll cool.
lg mattdog81 :zwinker:
Zuletzt geändert von mattdog81 am 21.03.2010, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Bambi
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von Bambi »

Hallo zusammen,
ich habe das Ganze jetzt in Etappen auch erst einmal ruhig und gelassen mitgelesen.
Aber wir haben nicht mehr 1973, als ich - kurz vor der Führerscheinprüfung - auch zum Kennenlernen meiner Kreidler mal ein wenig auf der abgelegenen Seitenstraße hin- und hergedüst bin. Und sogar mit der offenen Fünfziger Garelli eines (deutlich älteren!!!) Kollegen eine Runde um meinen Ausbildungsort ...
Was es damals gegeben hätte weiß ich nicht, heute denke ich da auch völlig anders! Bei 'SKR 125 mit 180ziger Zylinder' fliegt mir vollends der Draht aus der Mütze! Und komm' mir jetzt bitte nicht mit Rückbau meiner Mopeds! Die Big ist bis auf den Marving mit E-Nr. und die eingetragene Stahlflex-Leitung serienmäßig, die GNs ebenso bzw. der andere Lenker der einen ist eingetragen. Genau wie die Reifengrößen und die Konis bei beiden. Selbst der Hercules GS wurde vor entgeistertem Publikum hinsichtlich der Lautstärke mit unverhohlener Begeisterung des TÜV-tlers bestätigt 'Das war damals so!'. Da hatte selbst ich trotz Serienzustands vorher leichte Zweifel!
Ich möchte hier nicht als Moralapostel auftreten und sogar vorgenannte unverhohlene Begeisterung diesmal hinsichtlich des Interesses Deines Nachwuchses an motorisierter 2-rädriger Fortbewegung kundtun. Aber tu ihr und Dir einen Gefallen und such' einen Cross-Club mit Gelände in der Nähe, das ist für alle Beteiligten besser und wäre im Falle eines Falles für Dich deutlich preiswerter.
Schöne Grüße, Bambi
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sepp-t
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von sepp-t »

So, die die mich kennen wissen, dass ich kein MORALAPOSTEL sondern Rechtsanwalt bin.

Außerdem hab ich noch nen sozialpädagogischen Beruf erlernt und nicht nur als Halbwüchsiger durchaus auch ne Menge Mist verbockt.

Aber was ich hier von Dir liebe(r) Grille lesen muss, hat mir doch so ziemlich die Sprache verschlagen.

Worum gehts Dir eigentlich?

Soll Deine Tochter vernünftig lernen auf einem Zweirad sicher durch die Gegend zu fahren oder soll Sie lernen, dass es nicht so wild ist gegen Gesetze zu verstoßen?

Wenns das Erstere ist, gibt es andere Wege als aktiv wegzusehen wenn Deine Tochter etwas Verbotenes macht, wie hier auch schon ein paar Mädels und Jungs vorgeschlagen haben.

Wenns aber das zweite ist, ok, dann schau weiter weg, verabschiede Dich aber von dem Gedanken, dass Du Dich vor Deiner Verantwortung dafür drücken kannst, wenn der Staat irgendwann Deine Tochter, die nicht lernen durfte sich an Regeln zu halten, zur Verantwortung zieht.

Als Rechtsanwalt weiß ich genau, dass es jede Menge unsinnige Gesetze und Vorschriften gibt, und dass es manchmal auch Wert ist sich dagegen aufzulehnen.
Dann aber bitte jeder ganz bewusst und nur für sich selbst mit der Bereitschaft dafür auch zur Verantwortung gezogen zu werden.

Aber was hier der Fall zu sein scheint ist, dass Du einverstanden bist, dass Deine Tochter vermittelt bekommt, dass es ok ist Gesetze zu missachten.
Und da Du genau weißt, was Deine Tochter sagen wird, wenn Sie erwischt wird, sagt mir, dass Du es mit Ihr abgesprochen hast.
Also wisst Ihr beide, dass hier Gesetze gebrochen werden.
Und hierfür ist es erst einmal völlig egal, ob das Gesetz sinnvoll oder nicht sinnvoll ist.
Wichtig ist hier die pädagogische Komponente Deiner Frage und deren Hintergrund, und die ist in meinen Augen verheerend.

Außerdem frage ich mich, woher Du glaubst zu wissen, dass Deine Tochter nie schneller als 50 kmh fährt, wenn Sie ohne Deine Aufsicht mit einem Fahrzeug fährt, welches mit Sicherheit in der Lage ist schneller als 100 kmh zu fahren.

Ach ja, noch einen kleinen warnenden Hinweis will ich hier geben.

In einer beruflichen Angelegenheit hatte ich vor kurzem die Gelegenheit in einer staatsanwaltlichen Ermittlungsakte seitenweise Ausdrucke aus einem öffentlichem Forum (wie dem unseren hier) zu lesen, wo sich Handynutzer über Möglichkeiten des Umgehens von SIM-Locksperren austauschten. (Es ging um eine Strafanzeige wegen sogenanntem Computerbetruges gegen eines dieser Forumsnutzer der übrigens nicht unter seinem richtigen Namen im Forum auftrat... Unsere Staatsdiener sind nämlich meist nicht so dämlich wie es Ihnen gerne nachgesagt wird)

Also bitte Gehirn einschalten und auch mal an die Folgen denken, die für Deine Tochter eintreten können, wenn Sie zwar eine super sichere Bikerin wird, aber nie wirklich gelernt hat z.B. Verkehrsregeln anzuerkennen...
Mit einer solchen Sozialisation würde Deine Tochter z.B. niemals eine MPU bestehen...
Und auch wenn man über die mangelnde Sinnhaftigkeit von MPU's mit mit nicht zu streiten braucht,
Deiner Tochter würde das nicht weiterhelfen...

isch habe fertisch
einfach nur weg und nie ankommen, das wärs ...
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Die_Grille
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von Die_Grille »

Die_Grille hat geschrieben:bekomme ich trotzdem Ärger und mit welchen Ärger müsste meine Tochter rechnen?
Wir wohnen auf dem Land, sie fährt viele Schleichwege oder über die Wiesen.
Wie gesagt es geht um Schleichwege / Wiesen nicht um die Nutzung im täglichen Straßenverkehr

Ich gebe es auf....
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Bambi
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Beitrag von Bambi »

Auch das ist öffentlicher Verkehrsraum ...
Aber ich geb's jetzt auch auf, es ist eigentlich alles gesagt ...
Gruß, Bambi
Zuletzt geändert von Bambi am 22.03.2010, 00:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Die_Grille »

Genau
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sepp-t
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Beitrag von sepp-t »

Die_Grille hat geschrieben:Wie gesagt es geht um Schleichwege / Wiesen nicht um die Nutzung im täglichen Straßenverkehr
Schleich·weg der <Schleichwegs (Schleichweges), Schleichwege> ein verborgener, nur wenigen Personen bekannter Weg
TheFreeDictionary.com Deutsches Wörterbuch. © 2009 Farlex, Inc. and partners.

Also Wege die der Öffentlichkeit zugänglich sind, genauso wie die Wiesen... Und so wie Du es beschrieben hast, bist Du nicht dabei wenn Sie fährt ...
Die_Grille hat geschrieben:Ich gebe es auf....
Von mir aus.

Hauptsache ist nur, dass Du den riesen Fehler den Du machst begreifst, aus diesem Fehler lernst und Deiner Aufgabe als Erziehungsverpflichteter nachkommst... und zwar einzig im Interesse Deiner Tochter...

Und wenn Du dazu nicht bereit bist, gehört Dir Führerschein und BIG weggenommen.
Basta
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von senne0371 »

auf die gefahr hin gesteinigt zu werden sag ich trotzdem mal was dazu
geh zum nächsten Jugendamt und lass dir mal erklären welche pflichen die eltern bei der erziehung der kinder haben :rms: :rms: :rms:
so und dann noch die sache wegen der strafmündigkeit : Man ist strafunmündig, wenn man bei der Tat noch keine 14 Jahre alt ist. Dieses kann man in § 19 StGB nachlesen. Es wurde festgelegt, weil Kinder unter 14 noch gar nicht so genau wissen, was sie da überhaupt machen und sich ihrer Schuld gar nicht bewußt sind.
Es könnte jedoch in manchen Fällen passieren, daß sich dann das Jugendamt einschaltet, um den Eltern bei ihren Erziehungsmaßnahmen unter die Arme zu greifen.
ab 14 gehts dann so weiter:
Von 14- 17 ist man eingeschränkt strafmündig, das heißt, wenn man zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen, kann man nach § 3 JGG bestraft werden. Wenn aber nachgewiesen wird, daß man nicht reif genug war, kann man nicht bestraft werden, weil die Jugendlichen dann auf dem Niveau eines Kindes sind.
Werden sie jedoch bestraft, können sie mit einer Jugendstrafe, Erziehungsmaßregeln oder mit anderen Zuchtmitteln rechnen. Davon wird abgesehen, wenn sie in eine psychiatrische Behandlung kommen. Dies kann man auch in § 5 JGG nachlesen.
Unter Jugendstrafe versteht man Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt (vergleiche § 17 JGG). Jugendstrafen werden nur verhängt, wenn die Erziehungsmaßregeln oder die Zuchtmittel nicht ausreichen, den Jugendlichen zu "bändigen", oder wenn die Schuld so schwer ist, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist.
Zuchtmittel sind 1. Verwarnungen, 2. Erteilung von Auflagen und 3. Jugendarrest.
Durch eine Verwarnung soll dem Jugendlichen das Unrecht der Tat vorgehalten werden.
Folgende Auflagen können erteilt werden: Der Jugendliche soll die Tat wiedergutmachen, er soll sich bei dem Opfer entschuldigen, er soll Arbeitsleistungen leisten, oder er muß eine Geldstrafe zugunsten irgendwelcher Einrichtungen zahlen.
Jugendarrest ist in Freizeitarrest, der für die Freizeit des Jugendlichen verhängt wird und mindestens eine und maximal zwei wöchentliche Freizeiten dauern kann, Kurzarrest (kann mindestens zwei und maximal vier Tage dauern) und Dauerarrest, der mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen beträgt, aufgeteilt.
Erziehungsmaßregeln sind 1. Weisungen und 2. Anordnungen, die bei der Erziehung helfen sollen. Dazu gehören Gebote und Verbote, die helfen sollen, den Jugendlichen zu erziehen, wie zum Beispiel
- bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen,
- Arbeitsleistungen erbringen,
- an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, etc.
Es dürfen aber keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
Zuletzt geändert von senne0371 am 22.03.2010, 01:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Matthias
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von Matthias »

Ich machs mal kurz:

Schleichwege, nicht eingezäunt und mit einem Tor verschlossen = öffentlicher Verkehrsraum
ich wußte nicht das meine Tochter den Roller nimmt = vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Bedeutet für Sie Sozialstunden und je nach schwere des Vergehens (nur erwischt, erwischt nach Unfall, erwischt nach Unfall mit Abhauen weil kein Führerschein) Führerscheinsperre und für Dich das Jugendamt kommt auf jeden Fall vorbei und alle Kosten die folgen, weil deine Versicherung sicherlich nicht dafür blecht.

Gruß
Matthias

P.S. anscheinend muß man sich in diesem Thread legitimieren: Meine BIG ist im Originalzustand, die Austauschfedern vorne sind eingetragen, das Austauschfederbein hinten hat ne ABE und der Auspuff ist Original.
Einen schönen Tag noch !
Matthias

www.Reisebig.de..... .....Spritmonitor.de/Reisebig
Computer gehorchen deinen Befehlen, nicht deinen Absichten.
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hcw
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von hcw »

Ich kann nicht kurz.... sorry.... :D

Ich sag nicht, das ich es war - aber ich hab da nen Jungen gekannt... Ab ca. 12 Jahren hab ich hat er aufm Trecker auf dem Bauernhof meines Onkels gesessen und ist den aufm Hof und auf dem Feld gefahren. Ja - auch ZUM Feld über kurze öffentliche Feld-Wege. Ab dem gleichen Alter hat er auch die 50er Vespa meines Cousins gefahren. Zumeist auf dem Hof und den anliegenden Feldern. Ebenfalls wurden Rennen auf den Feldwegen mit den Nachbars Jungen gefahren, die alle auch noch keinen Lappen hatten. Einige Nachbars Jungen - in der Regel Bauern - haben mit 14 ne Sondererlaubnis erhalten einen Trecker zu fahren, damit sie dem Papa aufm Hof helfen können. 50er frisierte Mopeds durften sie trotzdem nicht fahren.

Mit 15 hat er ne frisierte Kreidler Flory gehabt - der Junge von dem ich spreche hat in einer großen Ruhrgebietsstadt gewohnt. Die Kreidler fuhr bergauf noch locker 45 Sachen - und das mit nem ausgewachsenen 15jährigen, der damals schon 90-100 Kilo wog.

Es gab auch einige andere Ausflüge mit motorisierten Dingen - beispielsweise mit der 600er seines Bruders - im illegalen Gelände. Mit nem T2-Bulli in Bilstain - mit nem Golf 2 in... usw....

Auch aus dem Jungen ist ein vernünftiger Mensch geworden. Ok - manche behaupten das Gegenteil - aber manche wählen ja auch die CDU. :lol:

Ich als Vater würde meinem Kind niemals die Erlaubnis geben, mit dem Teil zu fahren. Ich wohne in einer großen Ruhrgebietsstadt, die im Prinzip keine Feldwege kennt. Daher würde ich hier dafür sorgen wollen, dass es die Sachen auf andere Weise kennen lernt. Auf dem Land - dort wo mein Cousin jetzt den Bauernhof meines Onkels übernommen hat, würde ich ne Mofa - 50ccm mit 25Km/h hinstellen.

Wichtig ist mir, dass ich kein Kind habe, dass sich stringent wie ein Gutmensch an die Regeln hält. Es muss die Regeln kennen und selbst entscheiden können, ob sie es wert sind befolgt zu werden. Dies kann mittlerweile sogar meine Tochter mit bereits 6 Jahren in dem Rahmen, den wir ihr als Eltern vorgeben.

Ich hoffe ich werde nie so alt, wie so mancher anderer. In meinem Bekanntenkreis ist ein Vater, der seinen Sohn mit nem Roller nicht mehr fahren lassen wollte, weil der sich damit aufn Bart gelegt hat. Der Roller wurde von dem Vater und einem anderen Kollegen, der sich mit Fahrzeugen gut auskennt angeschaut, und beide haben nichts feststellen können. Der Vater wollte den Roller erst in die Werkstatt geben, zum Prüfen auf verzogenem Rahmen. Der gleiche Vater hatte damals als 14-18jähriger auf Mopeds gesessen, die nicht gerade verkehrssicher waren - um es mal nett auszudrücken.

Wie die Rechtslage zu solchen Dingen aussieht ist mir persönlich herzlich egal. Ich halte eh nicht viel von unserem Rechtsstaat - es gibt kein Recht - es gibt nur gute oder schlechte Anwälte. Ist nicht von mir - sondern von einem mir bekannten Richter - und ich kann das aus eigener Erfahrung nur unterschreiben.


Besten Gruß
Christian
Zuletzt geändert von hcw am 22.03.2010, 07:17, insgesamt 4-mal geändert.
Zitat Aynchel: "ein sauberes Moppet ist ein Zeichen für einen kranken Geist"
Aynchel
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von Aynchel »

was leben wir doch in einem scheiss Land wo alles was Spass macht verboten ist (oder dick macht) :gps:
als ich vor 30 Jahren in dem Alter war war es genauso verboten und ich hab mich nen Dreck drum geschert
wenns sie mich damals gekrallt hätten (was sie nicht haben :? ) hätts Sozialarbeitsstunden gegeben
heute sind die Kinds wegen so was schon Vorbestraft :x :x :x :x :x
kein Wunder wenn die hintem ITopf versauern
scheiss Bürokratenland :rms:
Aynchel aus Meddersheim
_____________________________________________________________________________________________________________

ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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hcw
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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird

Beitrag von hcw »

Danke Aynchel - wie immer kurz und prägnant.... :D
Zitat Aynchel: "ein sauberes Moppet ist ein Zeichen für einen kranken Geist"
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