Seite 2 von 3

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 12.06.2015, 21:14
von BerndGW
Das Problem haben eher deine Kollgen, eine Duldung habe ich erreicht. Aber auf Dauer wollen die Papiere sehen. :D

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 12.06.2015, 21:20
von matzejochen
"Problem" wird grad gelöst.
:coool:

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 12.06.2015, 21:38
von senne0371
Bambi hat geschrieben:Hat überhaupt jemand schon mal einen Eintrag damit geschafft? Meines Wissens nach war wohlwollende Duldung ohne Eintrag bisher das höchste der Gefühle ...
Wohlwollende Grüße, Bambi
Wenn du dich noch 2 Wochen gedulden kannst kann ich dir ne Kopie meiner 43er schicken mit Eintragung vom Gabelstabi, liegt nur gerade 300km weiter

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 12.06.2015, 21:51
von schnabelorange
Moin,

grundsätzlich muss der Gabelstabi eingetragen werden. Da der liebe Stefan keinerlei Papiere für das Ding hat erstellen lassen, kann das nur per Par. 21 Abnahme erfolgen..... Das bedeutet du musst in den "alten" Ländern zum TÜV...
Beim Dekra und Co. hilft dir da auch kein Mustereintrag.

Grüße, Bernhard

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 12.06.2015, 21:55
von senne0371
Das wäre doch mal was konkretes fürs 2016er treffen
Stefan organisiert seinen dekra-mann für die Eintragungen vor Ort
:gps:

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 13.06.2015, 09:58
von Charly
Ich habe vor ein paar Tagen bei meiner örtlichen Dekra gefragt ob sie sich am Stabi stören würden, meinten sie nö, wäre ja eine Verbesserung.
Mir hat das erst mal gereicht.

Gruß Charly

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 13.06.2015, 14:31
von Aynchel
Evildent_Resi hat geschrieben:Naamds.

Solange du nicht bei uns hier in Hessen versuchst ne §21er mit so nem Teil zu bekommen sollte das alles machbar sein.

VG
Lars (mit eingetragenem Eigenbau Stabi)
eure hessische Regulierungsbehörde ist schon der Hammer
"alles zum Wohle des Bürger" :rms:
die müsste eigendlich Verhinderungsbehörde heissen

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 13.06.2015, 15:40
von matzejochen
Bambi:
Hat überhaupt jemand schon mal einen Eintrag damit geschafft? Meines Wissens nach war wohlwollende Duldung ohne Eintrag bisher das höchste der Gefühle ...
Wohlwollende Grüße, Bambi

Senne:
Wenn du dich noch 2 Wochen gedulden kannst kann ich dir ne Kopie meiner 43er schicken mit Eintragung vom Gabelstabi, liegt nur gerade 300km weiter[/quote]


MJ dann: Alles bereits erledigt. Wenn er ihn nicht (so wie ich) eingetragen bekommt, dann weiß ich auch nicht. An den Unterlagen mangelt es ganz sicher nicht!
:coool:

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 13.06.2015, 15:53
von Evildent_Resi
Aynchel hat geschrieben: eure hessische Regulierungsbehörde ist schon der Hammer
"alles zum Wohle des Bürger" :rms:
die müsste eigendlich Verhinderungsbehörde heissen
Joaa... Immerhin werden unsere Unterlagen nicht wie in manch anderen Landkreisen nach Marburg geschickt um die 21er "auf Plausibilität" und andere Sachen zu checken...
Wirst aber sehen, das ist ein Erfolgsmodell und wird irgendwann auf andere Bundesländer ausgeweitet... :megga:

VG
Lars

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 13.06.2015, 16:17
von Aynchel
irgendwann werde ich einfach ausflaggen
dann hab ich nen Briefkasten im PL und sie können mich alle kreuzweise

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 21.05.2017, 20:26
von blechroller
Hi,

kann mir jemand auf die Schnelle einen Fahrzeugschein einer 43B mit eingetragenem Gabelstabi zukommen lassen?
Hab morgen Tüv und will ihn eintragen lassen...

Habe von Matzejochen einen für die 43A bekommen, aber ich will mir nicht noch die A ist nicht gleich B-Diskussion antun.

Danke und viele Grüße!
Tilman

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 21.05.2017, 21:57
von matzejochen
gaaanz sicher?
da war noch mehr bei.

das sollte eigtl. genügen...

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 22.05.2017, 11:36
von blechroller
Hi Matze,

das eine Dokument für 43b ist eben ein prüfungsbericht von der Dekra, ich denke einfach ein Fahrzeugschein würde das ganze leichter machen. Um 15.00 Uhr bin ich dann schlauer ;-)

VG Tilman

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 22.05.2017, 12:56
von Hoehni
Tachchen!


Also folgere ich daraus, wenn eine §21 Eintragung erflolgen muss (wie es bei dem Stabi ja wohl passieren muss) ein Besuch beim TÜV Pflicht istt.

Wie sieht es dann mit dem angesprochenen Dekra Prüfbericht aus - ist der dann nix Wert?. Oder verstehe ich da was falsch. :hmm:

gruß
Marco

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 22.05.2017, 15:38
von blechroller
Also,
Eintragung hat geklappt (Paragraf 21 Stvo), wäre laut Prüfer aber auch ohne Fahrzeugschein oä gegangen.
Hat mit 96Euro aber ne Stange Geld gekostet.
Wenn man bedenkt dass der Stabi ja eh schon mit 160 Talern aufs Budget drückt..
Aber der Effekt vom Stabi ist schon recht deutlich, also absolut empfehlenswert (wenns die Haushaltskasse hergibt).

Wer einen Fahrzeugschein mit Eintragung bei einer 43b braucht, der melde sich gerne.

VGe Tilman

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 22.05.2017, 15:43
von matzejochen
:shock:
Sind aber viele Geld!

Bei mir hatte damals das Zusatzschreiben für die Eintragung genügt -der Prüfer fährt aber auch selbst Big. ;-)

Seis drum. Das Dingen ist nun offiziell korrekt.

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 22.05.2017, 17:14
von Hoehni
Gabs eigentlich ein Festigkeitsgutachten für den Stabi bei Lieferung dazu? Kann mich iwie nich erinnern.

An de Kopie tät ich dann Interesse haben. :o

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 22.05.2017, 17:36
von Aynchel
nein..

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 22.05.2017, 18:21
von Deleted User 3491
Wozu lasst ihr das eintragen???? Wenn der originale noch dran ist sollte es doch Banane sein oder nicht? Meinen Prüfer hat das Teil nie interessiert, dafür aber immer die ABE der Stahlflex

Re: Eintragung Gabelstabi

Verfasst: 22.05.2017, 19:20
von Aynchel
wenn wenn wenn :nono:

es ist eine bauliche Veränderung und muss eingetragen werden - Punkt !!! :rms:

es sei den man hat eine leicht anarchistische Einstellung und denkt sich leck misch am Arsch
so wie ich
mein Stabi ist auch nicht eingetragen :D