Ich habe gesündigt! Aber für wieviel...?
Verfasst: 19.06.2009, 23:49
da liege ich ja mit 750,56 gut im unteren Mittelfeld von Euch.
jaja das vielleicht, aba Dein Verbrauch zeugt doch wohl von nem kleinenMike hat geschrieben:da liege ich ja mit 750,56 gut im unteren Mittelfeld von Euch.
hmm ... der schlechte Einfluss von deinem ... äh ... Lover würde wirklich anderes vermuten lassenKamerakind hat geschrieben:110 € (und nein ich hab keine Null unterschlagen... )
mensch, bin ich ein Unschuldslam...
Kamerakind hat geschrieben:110 € (und nein ich hab keine Null unterschlagen... )
mensch, bin ich ein Unschuldslam...
Silke hat geschrieben:395.57 €
....
Meine Brüste sind vergrößert![]()
Silke
Ich kann den Test ja nochmal in einem halben Jahr machen...Knacki hat geschrieben:hmm ... der schlechte Einfluss von deinem ... äh ... Lover würde wirklich anderes vermuten lassenKamerakind hat geschrieben:110 € (und nein ich hab keine Null unterschlagen... )
mensch, bin ich ein Unschuldslam...![]()
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Gruß
Knacki
Nein... ehrlich... mehr wars nicht...FUNKer hat geschrieben:Kamerakind hat geschrieben:110 € (und nein ich hab keine Null unterschlagen... )
mensch, bin ich ein Unschuldslam...![]()
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Selten so gelacht!
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A. aus M.

muetzi hat geschrieben:wo sind nur die spitzenkandidaten??

Kamerakind hat geschrieben:Die sündigen noch...muetzi hat geschrieben:wo sind nur die spitzenkandidaten??
sepp-t hat geschrieben:na dann halte Dich mal ran...
hast noch einiges Nachzuholen![]()
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Also mein Sündenkonto sollte insofern komplett storniert und nem juten Zweck jespendet werden...§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
§ 21
Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
nein ... wir lügen!muetzi hat geschrieben:boar.. seid ihr sooooooo brav?