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Geblitzt in Österreich
Verfasst: 18.02.2009, 20:36
von eisi
Hallo,
nicht ich bin geblitzt worden bei unseren Alpenländischenfreunden sondern ein guter Bekannter von mir.
Er ist mit ca 47km/h Ausserhalb geblitzt worden. Man sieht aber nur das Nummernschild von hinten, is mit dem Moped passiert.Kein Foto von vorne.Anscheinend
Jetzt die Frage was kann ihm passieren? Eigentlich nüscht oder wenn er nicht gefahren ist. Er hat bis jetzt nur ne Anhörung bekommen.
Was würdet Ihr an seiner stelle tun.
Danke schon mal für die Antworten.
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 18.02.2009, 20:51
von fuenfroller
na mit 47km/h geblitzt worden, da hat er nichts zu befürchten, glaub nicht das er einen dran bekommt, da er zu langsam war. na scherz beiseite, in österreich wird meist von hinten geblitzt, dort muss soweit ich weiß nicht wie in deutschland der fahrer festgestellt werden. somit ist der halter dran, wenn er nicht sagt wer gefahren ist und ich glaube das so verfahren auch von deutschland aus verfolgt werden. gruß ralf
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 18.02.2009, 21:07
von eisi
Servus Ralf,
tschuldigung klar sollte ja auch heissen 47 km/h zu schnell :sick: :sick: zugegeben meine schuld :whistle:
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 18.02.2009, 21:18
von Driftpaule
Bei dem Messergebnis würde ich mir einen Wenigfahrer
suchen, und den dann angeben.
wenn sein Punktekonto sehr strapaziert ist.
sonst schonmal im Östereichichem busgeldkatalog stöbern.
Gruß Svenni........:huh:
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 18.02.2009, 23:15
von Tanker
nAbend ihr Raser...
lustig finde ich auch, dass bei den Ösis was von Hauptmannschaft im Brief steht, klingt eher nach Fussball als nach Polizei, und das ganze Schreiben heißt Anonymverfügung obwohl ein Name drüber und einer drunter steht, auf die Idee von vorne zu blitzen um den Fahrer zu sehen sind sie auch noch nicht gekommen... ist schon ein gar amüsantes Völkchen B)
Ich finde ja man sollte seiner gerechten Strafe nicht aus dem Weg gehen und wie ein Mann dazu stehen!
Weiche Gemüter könnten eventuell auf die Idee kommen einen guten Freund aus einem Dorf in Nicaragua ganz sicher und definitiv als Fahrer zu benennen... der Schriftverkehr würde mich dann auch interessieren.... bestimmt auch ganz lustig....
Reisen statt Rasen!
Gute Nacht Allen
Kay
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 19.02.2009, 00:28
von Knacki
@der Freund:
Die Ösis handhaben das anders als deutsch Gerichte, die brauchen kein Foto von vorn. Wenn du nicht jemanden benennst, der statt dir auf dem Mopped gesesen haben soll, biste wohl dran. Teurer als hier wirds auch.
Sorry, hätte dir lieber was anderes geschrieben :(
Viek Glück
Knacki
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 19.02.2009, 07:29
von Evildent_Resi
Tanker schrub:
[...]
Ich finde ja man sollte seiner gerechten Strafe nicht aus dem Weg gehen und wie ein Mann dazu stehen!
[...]
Genau!
Grussa
LarS
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 19.02.2009, 07:56
von Silke
Ich bin mit der Big an einem Tag 2x von hinten in Österreich geblitzt worden. 1x in Salzburg und 1x den alten Brenner zu schnell hoch ge"brannt".
Ich mußte hier in Frankreich meinen deutschen Führerschein wegen Raserei und Punktenzug abgeben (mit 83km/h innerorts).
Ich mußte vorletzte Ostern noch nen Punkt abgeben wegen Raserei mit Anhänger auf der französischen Autobahn.
Ich bin also kein unbeschriebenes Blatt und plädiere (trotzdem) dafür, daß jeder die Strafe, die er bekommt, auch annimmt. Spielregeln sind für alle da, die im Straßenverkehr mitspielen.
ICH fahre jetzt "ordentlicher" - das erleichterte Portemonnaie und der Behördenzirkus haben sich bei mir also "erzieherisch" ausgewirkt.
Also: Dein Bekannter soll eingestehen, was er getan hat. :-)
Silke
... die trotzdem nicht immer (aber immer öfter) 100% "ordentlich" fährt - schon gar nicht mit dem Motorrad :-)
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 19.02.2009, 09:58
von Andreas.
Soviel ich weiß, müsst ihr überhaupt nichts zahlen wenn ihr in Ö von hinten geblitzt werdet weils eben nicht den deutschen Vorschriften entspricht.
Außerdem mit 47 km/h?
War das in einem Baustellenabschnitt?
Anonymstrafferfügung heißts deshalb weil da nur der Fahrzeughalter angeschrieben wird, der Fahrer aber anonym bleibt.
Ist ein reines Verwaltungsstrafverfahren und hängt dem Fahrzeughalter in keiner weise nach wenn man brav zahlt (weil er ja nicht der sein muss der zu schnall gefahren ist).
Das deutsche System versteh ich aber beim Motorrad auch nicht.
Wie soll man da den Fahrer erkennen auch wenn das Foto von vorne ist?
Zn der Bezirkshauptmannschaft:
Österreich ist werwaltungsmäßig in Bezirke (entspricht glaub ich euren Landkreisen) aufgeteilt.
Denen steht der Bezirkshauptmann vor, die Behörde heißt dann Bezirkshauptmannschaft.
Grüße Andreas
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 19.02.2009, 10:01
von Knacki
Der Staat und die in Verantwortung stehenden Personen bescheißen auch wo sie können, also ist es nur legitim es ihnen gleich zu tun. Da sollte man gar keine Hemmungen haben!
Gruß
Knacki
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 19.02.2009, 12:55
von Tanker
Andreas. hat geschrieben:
Das deutsche System versteh ich aber beim Motorrad auch nicht.
ja was ist denn daran nicht zu verstehen?
Frontfoto > kein Nummernschild vorne am Moped > die suchen nicht den Fahrer, die wissen nicht mal wie sie den Halter rausbekommen sollen....
ganz selten gibt es Fotos von vorne UND hinten, dann wird der Halter zwar gefragt aber wenn der Fahrer durch den Helm nicht zu erkennen ist, dann gibt es bestenfalls ein Fahrtenbuch, "dran" ist man nur, wenn gelasert und gleich an Ort und Stelle kassiert wird.
Silke,
wenn du in Frankreich Punkte abgeben musst dann kannst du ja in Deutschland wieder welche reinfahren - immer schön in Balance bleiben!!!
VG
Kay
0 Punkte, Jahresmittel an Strafen ca. 50€, das meiste davon wegen ohne Parkschein parken weil mit 3€ pro Stunde haben die in Berlin echt ein Ei aufm Kopp, das Ticket kostet nur 5€
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 19.02.2009, 13:07
von Silke
Tanker hat geschrieben:
Silke,
wenn du in Frankreich Punkte abgeben musst dann kannst du ja in Deutschland wieder welche reinfahren - immer schön in Balance bleiben!!!
Kay
0 Punkte, Jahresmittel an Strafen ca. 50€, das meiste davon wegen ohne Parkschein parken
Nix da - ich halt mich fern von Punkten. :-)
Und das Gute am französischen Kenzeichen ist: Ich kann überall in Deutschland ohne Parkschein buchen, weil die 5 EUR Knöllchen eh keiner weiter verfolgt! :-)
Silke
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 20.02.2009, 14:59
von chainsucker
Silke hat geschrieben:
Ich kann überall in Deutschland ohne Parkschein buchen, weil die 5 EUR Knöllchen eh keiner weiter verfolgt! :-)
Silke
wo gibbet den noch 5 euronen tickets,einmal in esslingen falsch geparkt, 30 euronen !!, und das ohne behinderung sonst schleppen`se gleich ab.
ich wandere aus !:angry:
gruß Jochen
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 20.02.2009, 15:08
von schnabelorange
Ganz einfach,
5€ kostet es, wenn man einen Parkschein ziehen müßte, aber keinen gezogen hat.
Und hier in der Innenstadt, z.B. am Potzdamer Platz kostet die Stunde 8€, da denkt man über versehentlich nichtziehen schon mal nach...
Grüße aus Berlin, Bernhard
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 09.04.2009, 13:45
von Harvey Mushman
In Österreich (auch in Italien) gilt Halterhaftung. Richtig.
Ein Österreichischer (oder Italienischer) Halter haftet, in jedem Falle zahlt er die Strafe.
Gibt er an nicht gefahren zu sein bekommt er keine Punkte. Sondern eben der den er nennt.
Der Deutsche Halter der in Österreich (oder Italien) geblitzt und nicht angehalten muß in Deutschland unter den dort geltenden Gesetzen belangt werden.
Hier gilt aber nur die Fahrerhaftung.
Er kann also ohne weiteres aussagen:
- Ich bin nicht gefahren und mache keine weitere Aussage.
- Ich bin nicht gefahren und weiß nicht wer gefahren ist.
Keine Strafe; keine Punkte.
Und da das ganze im Ausland passiert ist ist die Auflage eines Fahrtenbuchs eher unwahrscheinlich.
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 09.04.2009, 19:31
von Neetro
Neenee, seit 1.1.09 gibts in Ö eine Gesetzesänderung, vorher konnte man sich als Deutscher bei einem Foto rausreden, da man den Ösis keine Halterauskunft geben mußte, das hat sich jetzt geändert und wir sind leider auch dran. Bin selber 70 Öcken wegen Zuschnellfahrens losgeworden. Es wird übrigens auch neuerdings von vorn geblitzt. Und dann gibts noch Strecken, wo die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Länge gemessen wird (Section Control). Unterschreitet man die vorgegebene Zeit (d.h. irgendwo zu schnell gefahren) am Ende der Messstrecke gibts eine Anzeige...
Re:Geblitzt in Österreich
Verfasst: 10.04.2009, 10:58
von OlliBardowick
Knacki hat geschrieben:Der Staat und die in Verantwortung stehenden Personen bescheißen auch wo sie können, also ist es nur legitim es ihnen gleich zu tun. Da sollte man gar keine Hemmungen haben!
Gruß
Knacki
Wie kommst Du denn da drauf?!

Hier herrscht Recht und Ordnung!

Kuckst Du kein "Toto und Harry" Knacki?
Gruß, Olli
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 10.04.2009, 11:17
von Knacki
@ Olli ... "Toto und Harry" kenn ich nicht.
Gruß
Knacki
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 10.04.2009, 11:40
von OlliBardowick
Geblitzt in Österreich
Verfasst: 10.04.2009, 12:48
von Harvey Mushman
@ Neetro:
Zitat 1:
"Die bilateralen Vollstreckungshilfeabkommen mit Österreich und der Schweiz gestatten aber keine Einführung der Halterhaftung durch die Hintertür. Der Fahrer muss in der BRD nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ermittelt werden."
Zitat 2:
"In A gibt es tatsächlich die Halterhaftung - genauer die "Pflicht zur Lenkerauskunft" Kommt man dieser Pflicht nicht nach, bekommt man eine Strafe DAFÜR.
In A gibt es also eine PFLICHT sich selbst bzw. nahe Angehörige zu bezichtigen - ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht hier in A NICHT !
Dies (Zwang zur Selbstbezichtigung u.a.) wird in D als verfassungswidrig angesehen - daher werden Strafen wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft" in D NICHT vollsteckt - alle anderen Sachen hingegen schon.
Kommt es also im Verfahren so, dass man eine Strafe wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft" erhält, kann man sich in D gemütlich zurücklehen...
Diesen Hinweis gibt (leicht verklausuliert ) die Regierung der Oberpfalz (Bayern), welche zentral für österreichische Begehren zuständig ist,
auf ihrer Website zum Thema sogar selbst... "
Beides Zitate aus einem Jura Forum.