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Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 17:03
von Die_Grille
Ich hab mal ne Frage meine Tochter ist 13 und fährt viel mit meinem Roller rum, nur ist das eine 125ziger ist also mit dem "großen" Kennzeichen.
Wenn sie mal erwischt wird wird sie sagen das sie den Roller genommen hat ohne zu fragen, aber bekomme ich trotzdem Ärger und mit welchen Ärger müsste meine Tochter rechnen? Sozialstunden wäre OK

Gibt es dann noch einen Unterschied wenn die dann 14 wäre wegen Stafmündig?
Ich will es ihr ja nicht verbieten, ich war ja nicht besser und sie fährt nicht schneller 50km/h.
Wir wohnen auf dem Land, sie fährt viele Schleichwege oder über die Wiesen.
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 17:06
von Big Willi
Die_Grille hat geschrieben:Ich hab mal ne Frage meine Tochter ist 13 und fährt viel mit meinem Roller rum, nur ist das eine 125ziger ist also mit dem "großen" Kennzeichen.
Wenn sie mal erwischt wird wird sie sagen das sie den Roller genommen hat ohne zu fragen, aber bekomme ich trotzdem Ärger und mit welchen Ärger müsste meine Tochter rechnen? Sozialstunden wäre OK

Gibt es dann noch einen Unterschied wenn die dann 14 wäre wegen Stafmündig?
Ich will es ihr ja nicht verbieten, ich war ja nicht besser und sie fährt nicht schneller 50km/h.
Wir wohnen auf dem Land, sie fährt viele Schleichwege oder über die Wiesen.
Ich würd's ihr schon verbieten: Ohne Führerschein fahren macht sechs Punkte in der nördlichsten Stadt der Republik, später einmal Führerscheinsperre und da du das nicht

wirksam verhindert hast biste auch ordentlich mit Punkten dabei.... Von den finanziellen "Maßnahmen" der Ordnungsbehörde mal ganz abgesehen...

Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 17:24
von mattdog81
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 17:33
von fuenfroller
Soweit ich weiß ist der Privatgrund aber der Öffentlichkeit z.B. druch einen Zaun unzugänglich zu machen, sonst könnte es theoretisch immer noch Stress geben.
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 17:35
von RS Racer
Zudem wird im Leben keine Versicherung zahlen, da du deiner Sicherungspflicht bzgl. des Fahrzeuges nicht nachgekommen bist.
Da hilft auch nicht, sie hat es sich einfach so genommen. Zahl ihr lieber 1000mal das Taxi, das wird ür fdich im schlimmsten Fall viel günstiger!!! Zudem, kannst du es mit deinem Gewissen vereinbaren wenn deine Tochter einen Unfall mit Todesopfer verursacht?!Nicht umsonst kann man den Führerschein auch erst mit 16/17//18 machen. Da geht man von der sittlichen Reife aus, die würde deiner Tochter nämlich auf Dauer aberkannt werden wenn sie beim "schwarzfahren" erwischt wird.
Ich will ja nicht klugschweißen, aber wenn wirklich etwas passiert (Unfall) wirst du im Leben nicht mehr froh.
Grüße, Thilo
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 17:35
von Big Willi
fuenfroller hat geschrieben:
Soweit ich weiß ist der Privatgrund aber der Öffentlichkeit z.B. druch einen Zaun unzugänglich zu machen, sonst könnte es theoretisch immer noch Stress geben.
...Richtiiiiiiiiiiiiiiiiisch....

Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 17:40
von DrHexe
Hallo,
ich würde es ihr auch verbieten.
Wenn einer meiner Söhne auf so einen Trichter kommen würde - nein danke, da wäre was los.
Denn die Kids wollen später doch auch den Führerschein machen und Spaß am Leben haben.
LG

Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 17:51
von Klotzi
Oh, die Apostel-Fraktion meldet sich...
Mich würden auch mal brauchbare Antworten interresieren, weiß leider auch keine - dass fahren ohne Führerschein verboten ist, sollte wohl klar sein.
Ich hab aber tatsächlich schon von Leuten gehört, die Kinder und Jugendliche den Unwägbarkeiten der zweirädrigen Motorisierung ausgesetzt haben...
Es wird auch von Mitbürgern gesprochen, die illegale Veränderungen an Kraftfahrzeugen vornehmen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder Sonstiges
der Tip mit dem Taxi ist auch nicht schlecht - macht in der Regel den 13jährigen riesen Spaß
Im Ernst meine ich, dass es sehr hilfreich ist, vor Erlangen der allgemeine Führerscheinreife mal auf einem Mopped gesessen und geübt zu haben - dann tut der Kampf im Straßenverkehr nicht direkt so weh
Gruß Lars
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 17:57
von Die_Grille
Ja dann sollen die Apostel erst mal ihre BIG zurück rüsten, sonst habt ihr auch keinen Versicherungsschutz!!!!!!!!!!!!
Ich sehe eher das Problem dabei das es ein Leichtkraft ist und keine Mofa.
Für eine Mofa brauch man ja keinen Führerschein sondern diese Prüfbescheinigung.
Und dann gibt es nur ein Verwarngeld, aber für die 125ziger brauch man ja einen Führerschein. Oder?
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:01
von Harras
Wenn das rauskommt das sie mit Deinem Wissen fährt, haftest Du mit Haus und Hof.
Auf Deutsch die reißenDir den Arsch so auf, dass Du mit Deiner Big da rein kannst.
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:03
von Die_Grille
Wie ist bereits geschrieben habe "ich weiss es ja nicht"
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:03
von Donna
Die_Grille hat geschrieben:Ja dann sollen die Apostel erst mal ihre BIG zurück rüsten, sonst habt ihr auch keinen Versicherungsschutz!!!!!!!!!!!!
Ich sehe eher das Problem dabei das es ein Leichtkraft ist und keine Mofa.
Für eine Mofa brauch man ja keinen Führerschein sondern diese Prüfbescheinigung.
Und dann gibt es nur ein Verwarngeld, aber für die 125ziger brauch man ja einen Führerschein. Oder?
Ne ne...
Da macht die Obrigkeit keinen Unterschied...

Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:13
von RS Racer
Richtig Harras, mit Haus un d Hof und alle die an ihrer BIg etwas verändert haben, ist im Unfallfall wahrscheinlich nie so schlimm als ganz ohne Lappen zu fahren. Vorallem, jeder der seine Big "umgerüstet hat, haftet für seinen eigenen Quatsch und nicht Eltern haften für ihre Kinder. Aus dem Beitrag hat es sich für mich so angehört, als würde die Tochter nicht nur üben, sondern richtig im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und nicht nur Sonntags auf einem einsamen Parkplatz üben.
Das mit dem Mofa, auch dafür brauch man diese komische Bescheinigung, auch wenn sie ein Klacks ist, mn muss sie halt haben damit legal fahren darf.
Ich würd´s meinen Kinder nicht erlauben, vielleicht kurz vor dem Führerschein mal im Feld fahren, aber nie so wie im Beitrag beschrieben.
Und falls einer motzt, Apostel!!! meine big ist zu 100% verkehrssicher und hat keine Tüfteleien welche die Betriebserlaubnis erlöschen lassen würden!

Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:14
von RS Racer
und was fällt wohl mehr auf, kein Auspuff ohne ABE oder, Ach, ich hab gar keinen Führerschein!?
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:19
von kamelle
Die_Grille hat geschrieben:Wie ist bereits geschrieben habe "ich weiss es ja nicht"
Das interessiert die Herren reichlich wenig... "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht". Und ich denke nicht, dass dein Mädel später, vorausgesetzt sie wird überhaupt 18, nochmal extra Jahre warten muss, um dann "ordentlich" zu fahren.
Und wenn ich mal etwas persönliches sagen darf: Allein als Elternteil sich diese Frage zu stellen "Bin ich denn dann auch schuld?" finde ich unverantwortlich. Du bist unverantwortlich! So eine dusselige Mofaprüfbescheinigung kostet inner Fahrschule vielleicht 100 Taler, eine Mofa kriegt man locker für 500€... und eigentlich könnte sie doch sicherlich auch einfach Fahrrad fahren.
Anyway... wer so einen Schwachsinn ablässt und sich offensichtlich seiner Verantwortung entzieht, den ich kann auf jedenfall schon mal nicht leiden. Aber das waren jetzt nur meine 2 Pfennige...
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:34
von Kamerakind
Fahren ohne Fahrerlaubnis / trotz Fahrverbots (§ 21 StVG)
Freiheitsstrafe: bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Punkte in Flensburg: 6
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das
Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Ohne Fahrerlaubnis fährt auch, wer ein Fahrzeug fährt, für die er nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hat bzw. dessen Führerschein beschlagnahmt wurde.
Ebenso fährt ohne Fahrerlaubnis, wer zwar die Fahrprüfung bestanden hat, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Fahrzeug fährt.
und haste mal drüber nachgedacht, daß hier evtl. auch mal einer unserer Freunde in grün mitlesen könnte und/ oder sich irgendjemand genötigt sehen könnte Anzeige zu erstatten???
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:39
von fuenfroller
Hallo, Mofa Führerschein hin oder her, sie ist 13, selbst für den muss sie noch zwei Jahre warten.
Na und das mit dem du weiß nichts davon, du bist verpflichtet die Schlüssel so zu verschließen und weg zu legen das sie nicht dran kommt. Kauf ihr ne Crossmaschine und geh auf dafür vorgesehen Plätze, aber in der Öffentlichkeit find ich auch ein wenig sch...
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:52
von Die_Grille
kamelle hat geschrieben: Allein als Elternteil sich diese Frage zu stellen "Bin ich denn dann auch schuld?"
Das habe ich nicht gefragt!
Eine gewisse Teilschuld könnte es geben.
Aufsichtspflichtverletzung liegt hier nicht vor und der Schlüssel hängt am Schlüsselbrett so wohl wie bei den meisten hier egal ob Auto oder Moped! Oder habt ihr eure im Tresor?
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:54
von Die_Grille
Kamerakind hat geschrieben:Fahren ohne Fahrerlaubnis / trotz Fahrverbots (§ 21 StVG)
Freiheitsstrafe: bis 1 Jahr oder Geldstrafe
Punkte in Flensburg: 6
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das
Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Ohne Fahrerlaubnis fährt auch, wer ein Fahrzeug fährt, für die er nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hat bzw. dessen Führerschein beschlagnahmt wurde.
Ebenso fährt ohne Fahrerlaubnis, wer zwar die Fahrprüfung bestanden hat, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Fahrzeug fährt.
und haste mal drüber nachgedacht, daß hier evtl. auch mal einer unserer Freunde in grün mitlesen könnte und/ oder sich irgendjemand genötigt sehen könnte Anzeige zu erstatten???
Das ist doch mal eine vernünftige Aussage. Danke für das raus suchen.
Wegen der Anzeige, naja wenn ich lese was andere an ihren BIG's basteln.... Meine ist Original.
Hier zu fragen ist immer noch besser auf der Wache.
Danke
Was ist wenn meine Tochter mit dem 125er erwischt wird
Verfasst: 21.03.2010, 18:56
von Die_Grille
Die_Grille hat geschrieben: Wir wohnen auf dem Land, sie fährt viele Schleichwege oder über die Wiesen.
Also ich habe nicht geschrieben das sie mit dem Roller durch München fährt!
Also richtig lesen, es kann sein das sie mal eine Straße quert aber das wars dann schon.