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Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 13.01.2020, 07:28
von Tomgar3
Moinsen Bande,
mal kurz nachgehakt, was bedeutet dies nun genau?
Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.
Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.
Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:
bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.
Konkret:
1:) Für unsere BIG's?
2:) Für egal welches Mopped bei dem man im nächsten Jahr die Bereifung wechseln will, weil man den aktuellen Satz einfach Mist findet?
Muss man jetzt bei Reifenwechsel zur Eintragung?
Kann man mehrere Bereifungen eintragen lassen, bei Radsatzwechsel auf Offroad?
Fragezeichen ich habe.....
Dankend
das Tom
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 13.01.2020, 08:34
von senne0371
bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
Das sind die Daten die dabei wichtig sind : mit der Freigabe zum Prüfer und abnehmen lassen und dann zur Eintragung
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 13.01.2020, 09:39
von Knacki
Tomgar3 hat geschrieben:Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.
Das bedeutet die Freigaben von zB. Heidenau für den 140er sind hinfällig. Wer neue 140er fahren will muss sie eintragen lassen. Ob Stollen oder Straßenprofil ist egal.
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 13.01.2020, 10:35
von Roland
Da lob ich mir meinen Eintrag zu 90/90-21 und 130/80-17: "Alle Enduroprofile".
140er ist eh Quatsch. 18''-Felge wäre zwar netter für die groben, aber brauch ich nicht wirklich.
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 13.01.2020, 11:16
von senne0371
Wie jetzt alle Enduro Profile? Das wären dann ja nur 3 oder 4 reifen von Metzeler die Enduro heissen
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 13.01.2020, 13:50
von Aynchel
bei mir steht nur 90/90-21 und 130/80-17
damit kann ich leben

Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 13.01.2020, 13:52
von senne0371
Aynchel hat geschrieben:bei mir steht nur 90/90-21 und 130/80-17
damit kann ich leben

So muss das

Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 09:03
von Andy17
Aynchel hat geschrieben:bei mir steht nur 90/90-21 und 130/80-17
damit kann ich leben

Da muss ich den Thread noch mal hoch holen ...
Für die, die mehr auf der Straße unterwegs sind 130/80
-17 beinhaltet nicht einen 130/80
R17!
Wollte eigentlich mal den neuen TKC 70
Rocks drauf machen lassen.
Da bekomme ich aber kein 19er Modell und den gibt es nur als "R".
Reifenhändler will am Mittwoch mal den TÜV Menschen anhauen.
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 09:14
von Aynchel
das ist die Kennung für eine Radialkarkasse
also die Bauart des Unterbau
würde ich mir keinen Kopf drum machen
https://www.michelin.de/motorbike/tipps ... onalreifen" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 09:32
von Andy17
Das weiß ich, fahre so etwas "R" ja schon etwas länger.
Leider machen sich aber andere darum einen Kopf!
Die DR hat keine EU-Typgenehmigung und damit erlischt, jedenfalls nach offizieller Auslegung, mit einem "R" Reifen die Betriebserlaubnis.
Völlig schwachsinnige Regelung, was will der Prüfer dann da bei seiner kleinen Probefahrt testen

Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 12:29
von Bambi
Hallo Andy,
ich würde zunächst bei Conti nachfragen. Und die Antwort - ich denke, sie fällt positiv aus - dem Prüfer vorlegen. Die neue Reifen-Regelung erweist sich mehr und mehr als bescheuert … und der Verdacht, daß es sich nur um eine Gelddruck-Maschine für die Prüfanstalten handelt verhärtet sich.
Schöne Grüße, Bambi
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 12:43
von Andy17
Hallo Bambi,
auf die erste kurze Anfrage hat Conti nur mit der aktuellen Gesetzeslage geantwortet

Da der Reifen ja recht neu ist taucht er noch nicht einmal in den "alten" Freigaben auf.
Aber in dieser Freigabe z.B. ...
ContiTrailAttack 2 130/80
-17 M/C 65S:
Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung /der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
während
ContiTrailAttack 2 130/80
R17 M/C 65H;
Die angegebene Bereifung stimmt
nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
Mal schauen was sich da am Mittwoch ergibt.
Bisher war ich mit meinen Metzeler immer ganz zu frieden, vielleicht teste ich mal den Karoo Street. Der taucht wenigstens in der Freigabe von 2019 auf.
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 13:01
von Bambi

Was dazu führt, daß ich meinen dritten Satz in meinem vorigen Post noch unterstreiche. Allerdings nicht im Hinblick auf die Hersteller, sondern auf den Gesetzgeber. Zumal das wieder eine deutsche Sonderauslegung der europäischen Richtlinien ist …
Schöne Grüße, Bambi
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 13:33
von Pixxel
Was heißt denn der - überhaupt? Wenn R für Radial steht, steht ja wohl D für Diagonal. Aber -? Für vollgummi? Oder "logisch" (und damit unwahrscheinlich) für "egal" oder "alle"?
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 13:42
von Andy17
Der Bindestrich steht auch für Diagonal ...
Diagonalreifen ist nach den ECE-Regelungen entweder keine Kennzeichnung oder der Buchstabe D zugeordnet. Im Falle von „keiner“ Kennzeichnung wird ein Bindestrich verwendet.
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 15:52
von Alex1989
Da ich ja div eintragungen hab machen lassen, hatte ich das Prozedere neulich.
Und zwar bin ich zum Tüv und hab dem die Reifenfreigabe von Mitas in die hand gedrückt. Und jetzt steh in den Papieren. Zu x.x. altern. 140/80-17". Kein wort zur Marke oder Profil. Somit kann ich quasi alles in der Dimension drauf machen.
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 17:54
von Bigfoot
Hm. Da gibts doch von Suzuki einen Schrieb zum Thema Reifenbindung in dem explizit hinten wahlweise 130/80R17 freigegeben wird...
Das ist ja insofern eine offizielle Aussage vom Fahrzeughersteller, keine Freigabe von einem Reifenhersteller - "gilt" das dann jetzt auch nicht mehr?
Gesendet von meinem ZTE A2019G Pro mit Tapatalk
Re: Neues zu
Verfasst: 15.06.2020, 18:44
von Andy17
@Bigfoot super, danke für den Hinweis
Auf der Suzuki Seite gefunden ....
https://motorrad.suzuki.de/service/reif ... einigungen" onclick="window.open(this.href);return false;
Damit sollte das ja kein Problem sein!
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 19:53
von Bambi
Alex1989 hat geschrieben:Da ich ja div eintragungen hab machen lassen, hatte ich das Prozedere neulich.
Und zwar bin ich zum Tüv und hab dem die Reifenfreigabe von Mitas in die hand gedrückt. Und jetzt steh in den Papieren. Zu x.x. altern. 140/80-17". Kein wort zur Marke oder Profil. Somit kann ich quasi alles in der Dimension drauf machen.
Hallo Alex,
lt. diesem Satz von Andy (ein Post vor Deinem Zitierten!)
'Der Bindestrich steht auch für Diagonal … Diagonalreifen ist nach den ECE-Regelungen entweder keine Kennzeichnung oder der Buchstabe D zugeordnet. Im Falle von „keiner“ Kennzeichnung wird ein Bindestrich verwendet.'
dürfest Du mit der Ansicht auf dem Holzweg sein. Danach bist Du nach meiner Einschätzung auch auf Diagonalreifen festgelegt und musst Radialreifen außen vor lassen.
Schöne Grüße, Bambi
Re: Neues zu "Bereifung" ?
Verfasst: 15.06.2020, 19:56
von Knacki
Bambi hat geschrieben:Danach bist Du nach meiner Einschätzung auch auf Diagonalreifen festgelegt und musst Radialreifen außen vor lassen.
Würde stimmen, wenn es nicht das von Andy17 verlinkte PDF gäbe.
