Das ist tatsächlich etwas verwirrend geschrieben, schaut man unter den genannten § von Heidenau gibt es keine Pflicht mehr.
Wenn man bisschen sucht liest man laufend etwas von von Sorgfaltspflicht die in der StVo stehen soll das ja schon fast ein verbot darstellt, Hier mal ein Beispiel mit Zitat.
https://motorcycles.news/neuregelung-wi ... nderungen/" onclick="window.open(this.href);return false;
Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halben Tachowert in Metern, darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Grüße
Roland