DR_UPS hat geschrieben: ↑30.12.2024, 13:25
Moin
Ich hatte den Unsinn so verstanden, das jetzt auch die Reifenhändler Freigaben nicht mehr anerkannt werden.
Ich würde auch gerne wieder den Heidenau in 140 fahren, hab mich aber einfach an den 130er gewöhnt und mache die preistreiberei nicht mit.
Gruss.uwe
Genau!
Allerdings kann das Fahren mit einem solchen Reifen, für den es eine Reifenhändler Freigabe gibt, niemals als konkrete Gefährdungslage bezeichnet werden, die aber Voraussetzung für das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist, gem. § 19 Abs.2 Satz 2 Nr.2 StVZO, womit hier ja immer bei diesem Thema gedroht wird.
Denn wenn es bis zum 31.12.2024 rechtlich zulässig war und es auch keine anderen Anhaltspunkte (wie z.B. erhöhte Unfallzahlen aufgrund eines solchen Reifens) für eine Gefährdungslage nach § 19 Abs.2 Satz 2 Nr.2 StVZO gab, kann nur durch den Datumswechsel auch keine solche Gefährdungslage plötzlich eingetreten sein.
Also deshalb kann in einem solchen Fall nicht plötzlich die Betriebserlaubnis erlöschen.
Hier wäre also maximal eine Mängelauflage mit Fristsetzung den Mangel zu beheben und einer Androhung, dass danach die BE entzogen werden könnte, rechtlich denkbar, wobei ich auch dagegen dann rechtlich vorgehen würde.
WENN
es also einem Polizisten vor Ort überhaupt auffällt,
UND
dieser die neue Rechtslage auch noch genau kennt,
KÖNNTE
man also unter Fristsetzung aufgefordert werden, den Reifen der in den Papieren steht wieder aufzuziehen, oder den derzeit aufgezogenen Reifen in die Papiere eintragen zu lassen.
Alles andere wäre meiner Meinung nach rechtlich nicht durchsetzbar und man könnte sich auch dagegen wehren, wenn man wollte.
Und beim HU-Prüfer könnte man z.B. einfach mit der Freigabe für das andere Hinterrad vorstellig werden und gegen die dann fällige Gebühr theoretisch fordern, dass er diesen Reifen nun auch, wegen der geänderten Rechtslage in die Papiere einträgt, OHNE das Bike einer kompletten Prüfung zu unterziehen, weil ja aufgrund der Tatsache des Vorliegens einer solchen Freigabe ja beweisbar KEINE GEFÄHRDUNGSLAGE nur wegen dieses Reifens existiert, wenn man diesen Reifen aufzieht.
Ich weiß zwar nicht mehr wie teuer nur die Eintragung war, aber das war meiner Meinung nach gar nicht so teuer...