@Harvey:
Was du da zitierst ist die alte Rechtsprechung vor 1.1.09... und obsolet.
Geblitzt in Österreich
- Neetro
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Harvey Mushman
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Geblitzt in Österreich
"Deutsche Polizeibehörden stellen den Strafbefehl aus Österreich zwar zu. Sie weigern sich aber, seine Durchsetzung zu erzwingen, weil die Beweise nicht deutschem Recht genügen, das verlangt, dass der Täter selbst überführt wird. Deshalb benutzt man in Deutschland schon seit Jahrzehnten die Lasertechnik, die mit auffällig rotem Blitz die Sünder von vorne erfasst und fotografiert. So ist klar, wer am Steuer sitzt."
Ich glaube weiterhin nicht, daß die unilaterale Gesetzgebungsänderung in Österreich automatisch zu einer Gesetzgebungsänderung auch in Deutschland führt.
Sendet die Österreichische Behörde ein Foto von vorne mit, ist die Überführung durch die Deutsche Polizei natürlich wahrscheinlicher...
Ich glaube weiterhin nicht, daß die unilaterale Gesetzgebungsänderung in Österreich automatisch zu einer Gesetzgebungsänderung auch in Deutschland führt.
Sendet die Österreichische Behörde ein Foto von vorne mit, ist die Überführung durch die Deutsche Polizei natürlich wahrscheinlicher...
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exoriente
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Geblitzt in Österreich
Wenn ich mich recht erinnere gibt es kein Rechtshilfeabkommen zur Verfolgung von Verkehrsdelikten (Geschwindigkeit) zwischen Österreich und Deutschland. Grund war wohl, wenn meine grauen Zellen mich nicht ganz verlassen haben, die Methoden zur Geschwindigkeitsüberwachung der Damen und Herren aus dem Land der Berge auch hinter selbigen mit dem Stand der Technik sind.
Dort existiert sogar noch die Geschwindigkeitsüberwachung mit dem Auge des Gesetzes. Also der Schutzmann guckt und sagt der war zu schnell und dann ist das so. Daher sind die Methoden der Waldmenschen nicht mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen
vereinbar und somit unzulässig. 
Ich würd mich dann aber bei unseren netten Nachbar´n ne Weile nicht sehen lassen. Sonst setzen die Ihre Ansprüche notfalls noch mit einer Zwangsenteignung durch.
Dort existiert sogar noch die Geschwindigkeitsüberwachung mit dem Auge des Gesetzes. Also der Schutzmann guckt und sagt der war zu schnell und dann ist das so. Daher sind die Methoden der Waldmenschen nicht mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen
Ich würd mich dann aber bei unseren netten Nachbar´n ne Weile nicht sehen lassen. Sonst setzen die Ihre Ansprüche notfalls noch mit einer Zwangsenteignung durch.
Zuletzt geändert von exoriente am 29.11.2009, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
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exoriente
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Re:Geblitzt in Österreich
schnabelorange hat geschrieben:Ganz einfach,
5€ kostet es, wenn man einen Parkschein ziehen müßte, aber keinen gezogen hat.
Und hier in der Innenstadt, z.B. am Potzdamer Platz kostet die Stunde 8€, da denkt man über versehentlich nichtziehen schon mal nach...
Grüße aus Berlin, Bernhard
Aber nur wenn die netten Damen einmal vorbeischlendern. Sonst zahlste normal nen Zehner für 30 minuten.
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tere00
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Geblitzt in Österreich
Hallo, schon lange her, dass ich mich hier mal meldete.
Zum Thema aus eigner leidvoller (selbstverschuldeter) Erfahrung.
Uns hatten die Polizei angehalten. Im Rahmen des dann laufenden Verfahren haben wir folgendes gelernt - und dies gilt auch heute noch (die geplanten Ausweitungen für die EU-Vollstreckungsabkommen werden frühestens im Jahr 2010 in Kraft treten):
1. Geschwindkeitsüberschreitungen in dieser Höhe sind in Österreich sehr teuer. Bei mir über 40 km/h zuviel, außerhalb; mehr als 400,00 €.
2. Es gibt ein Vollstreckungsabkommen zw. Deutschland und Österreich. (Buß-)Geld wird über die deutschen Vollstreckungsorgane beigetrieben. Nicht vollstreckt werden allerdings Fahrverbote und/oder andere Maßregeln. Wenn ein Bußgeld rechtskräftig verhängt ist, ist es besser zu bezahlen um nicht weitere Kosten der Vollstreckung zu produzieren.
3. Wie hier schon gesagt, Strafen gegenüber dem Halter, der keine Auskunft über den Fahrer erteilte, werden in Deutschland nicht volltreckt. Probleme kann das allerdings nach sich ziehen, wenn man wieder in Österreich einreist. Dann können die Behörden dort die Vollstreckung durchführen. Eine Erfassung bei der Wiedereinreise dürfte auch nicht unwahrscheinlich sein. Ich sag nur "section-control", also die vollständige Erfassung und Auswertung des durchlaufenden Verkehrs.
Viele Grüße, Peter
Zum Thema aus eigner leidvoller (selbstverschuldeter) Erfahrung.
Uns hatten die Polizei angehalten. Im Rahmen des dann laufenden Verfahren haben wir folgendes gelernt - und dies gilt auch heute noch (die geplanten Ausweitungen für die EU-Vollstreckungsabkommen werden frühestens im Jahr 2010 in Kraft treten):
1. Geschwindkeitsüberschreitungen in dieser Höhe sind in Österreich sehr teuer. Bei mir über 40 km/h zuviel, außerhalb; mehr als 400,00 €.
2. Es gibt ein Vollstreckungsabkommen zw. Deutschland und Österreich. (Buß-)Geld wird über die deutschen Vollstreckungsorgane beigetrieben. Nicht vollstreckt werden allerdings Fahrverbote und/oder andere Maßregeln. Wenn ein Bußgeld rechtskräftig verhängt ist, ist es besser zu bezahlen um nicht weitere Kosten der Vollstreckung zu produzieren.
3. Wie hier schon gesagt, Strafen gegenüber dem Halter, der keine Auskunft über den Fahrer erteilte, werden in Deutschland nicht volltreckt. Probleme kann das allerdings nach sich ziehen, wenn man wieder in Österreich einreist. Dann können die Behörden dort die Vollstreckung durchführen. Eine Erfassung bei der Wiedereinreise dürfte auch nicht unwahrscheinlich sein. Ich sag nur "section-control", also die vollständige Erfassung und Auswertung des durchlaufenden Verkehrs.
Viele Grüße, Peter
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Dreamstation15
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Geblitzt in Österreich
Teuer wird es mitlerweile dort bis zu 3500 Euro bei 40Km/h finde ich schon heftig.
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Zackel
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Geblitzt in Österreich
Dreamstation15 hat geschrieben:Teuer wird es mitlerweile dort bis zu 3500 Euro bei 40Km/h finde ich schon heftig.
In welchem Busgeldkatalog steht das?
Gehts da nach Einkommen ?
Wäre ja haarstreubend.
Bis denne,Marco
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Zackel
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Geblitzt in Österreich
hammse Dich jetzt festgesetzt?Dreamstation15 hat geschrieben:Teuer wird es mitlerweile dort bis zu 3500 Euro bei 40Km/h finde ich schon heftig.
Schreib doch mal,wo Du die Daten ergattern konntest.
Bis denne,Marco